Ich habe eine verzwickte Steuerfrage zu klären, und zwar wurde zum 1. Juni 2012 ein Architekturbüro gegründet. Die bereits vor Gründung durchgeführten Nebentätigkeiten wurden im Rahmen der Kleinunternehmerregelung, also umsatzsteuerfrei durchgeführt und in Rechnung gestellt. Nun soll rückwirkend zum 1. Januar 2012 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden und sämtliche Rechnungen nachträglich durch Zusatz von Steuernummer und Umsatzsteuer korrigiert werden.
Soweit so gut. Eine Rechnung ging jedoch an deutsche Bauherren mit aktuellem Wohnsitz im europäischen Ausland. Das Wohnhaus, für das die Rechnung angefallen war, befindet sich jedoch in Deutschland.
Wie verhält es sich hierbei mit der Umsatzsteuer? Fällt sie an und wenn ja mit welchem Steuersatz?
Gibt es hierzu auch eine Gesetzesgrundlage?
Schonmal dank im voraus!
ich habe keine ahnung, aber ihr steuerberater sollte das wissen.
Guten Morgen,
ich habe dazu einen Link (mit Angaben der Paragraphen), der die Thematik gut erklärt:
http://www.oap-stb.com/Tips200910/EU-MwSt-Paket.htm
Da die Diensleistung im Inland erbracht wird, ist USt zu berechnen. Da es ggf. um viel Geld geht, ist es evtl. ratsam, die Unterlagen eine Steuerberater vorzulegen, der das endgültig beurteilt.
Wie immer gilt: Dies ist meine private Meinung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung!
Viele Grüße aus Neu Wulmstorf
Hartmut D.
Guten Abend Herr D.,
danke für Ihre schnelle Antwort und für den Link. Wir werden Ihren Rat befolgen und die korrigierte Rechnung zunächst dem Steuerberater zur Kontrolle vorlegen - auch wenn der Betrag weniger hoch ist. Nicht, dass wir gleich zu Beginn mit dem Finanzamt Ärger bekommen …
Nochmals vielen Dank!
Herzliche Grüße
Marion B.
Das ist ein steuerliches Thema. Bitte das Finanzamt direkt fragen, hier bekommt man eine Auskunft, die hinterher bestand hat. Ggf. mit einem Steuerberater besprechen. Alle anderen Personen dürfen gem. Gesetz keine Steuerberatung durchführen.