Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

Hallo zusammen,

kurze Frage:

Zu was ist man genau verpflichtet, wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet (Umsätze weit unter 17.500 EUR/Jahr)? Kann auf etwas von den folgenden Dingen verzichtet werden oder was kann formlos erfolgen? Hab ich was vergessen?

  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • EÜR
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

Und wenn man echter Kleinunternehmer ist, zu was ist man dann (formlos) verpflichtet?

Grüße

Sandra

Zu was ist man genau verpflichtet, wenn man auf die
Kleinunternehmerregelung verzichtet (Umsätze weit unter 17.500
EUR/Jahr)? Kann auf etwas von den folgenden Dingen verzichtet
werden oder was kann formlos erfolgen? Hab ich was vergessen?

  • Umsatzsteuervoranmeldungen

Nein, Pflicht besteht gemäß § 18 UStG.

  • EÜR

Pflicht besteht bei diesen Umsätzen nicht, die FA „wünschen“ jedoch meistens eine EÜR. Vermindert bzw. erspart Rückfragen.

  • Gewerbesteuererklärung

Pflicht gemäß § 14a GewStG.

  • Umsatzsteuererklärung

Pflicht gemäß UStG, wenn steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald