Verzicht auf Kündigungsfrist wegen schimmel

Ich möchte in absehbarer Zeit aus meiner derzeitigen whg ausziehen. Aufgrund des wechseln des Hauseigener’s, welcher(der neue Vermieter) ohne grund/voranmeldung versuchte meinen Wohnraum unerlaubt zu betretten(er dachte ich wäre nicht vor Ort)und da es kein „sehr gut angesehener“ Vermieter ist möchte ich das Mietverhältnis sofort kündigen. Außerdem habe ich seit kurzer Zeit durch unbewohnte nebenwohnung eindringende Feuchtigkeit und dadurch Schimmel in meiner whg. Des weiteren ist es ein Haus aus Sandstein mit grawierenden Mängeln durch ein Jahrzehnt langes nicht Instandhaltungverhaltniss. Wie hoch ist meine Chance auf eine fristlose Kündigung meines 8jahrigen Mietvertrages? Der neue „Vermieter“ ist echt kein netter Mensch incl.seiner mache schafften! Danke schon einmal im vorraus für euer wissen… Gruss …

NULL denn:

der Zustand ist wie beschrieben seit acht Jahren bekannt. Schimmel oder andere Mietqualitätsmängel sind dem Vermieter schnellstens mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit der Schadensbegrenzung hat. Versäumt das der mieter kann der Vermieter schadenersatz verlangen

antwort: der Schimmel trat erst in den vergangen tagen auf bzw. Vor ca 5 Wochen auf, Vermieter damals und neuer Vermieter wurden persönlich darauf hingewiesen mit zeugen!

Hallo,

ich denke nicht, dass Schimmel alleine für eine fristlose Kündigung reicht. Und das unerlaubte Betreten der Wohnung wäre nur zu verwenden, wenn Sie sich bedroht fühlen würden. Aber eine Mietkürzung könnte schon den Druck auf den Vermieter erhöhen.

Viel Erfolg

das ist wichtig am besten immer schriftlich mit gerichtsverwertbarem Rückschein und damit gleich Frist setzen! Mietminderung ist immer an eine vorherige Fristsetzung gebunden.

Mein Tipp: Vermieter um kürzere Kündigungsfrist bitten. Bei liquiden Nachmietern oder auswertigem Arbeitsplatz verzichten manchmal Vermieter auf 2 Monate.

antwort: der Schimmel trat erst in den vergangen tagen auf
bzw. Vor ca 5 Wochen auf, Vermieter damals und neuer Vermieter
wurden persönlich darauf hingewiesen mit zeugen!

Kündigen und fertig! 3 Monte Kündigungsfrist sind einzuhalten. Fristlos zu kündigen wird schwierig, dazu müsstest du den Vermieter erst einmal auffordern die Mängel zu beseitigen. Sollte er dann nicht reagieren, sind weitere Schritte erforderlich.

Werter Fragesteller!

  1. ohne Erlaubnis, ausgesprochen vom Mieter, darf niemand eine Mietwohnung betreten! Geschieht das doch, dann liegt ein Fall, den man Hausfriedensbruch nennt, vor. Allein das reicht nach meiner Meinung aus für eine fristlose Kündigung.
  2. Tritt Schimmel in der Wohnuing auf, wird die Sache kompliziert. Die Ursache muß eindeutig dem Vermieter nachzuweisen sein. Der Schimmel muß giftig sein, also die Gesundheit schädigen.
    Es ist gerade in solchen Rechtsfällen sehr schwer von einem deutschen Gericht „sein Recht“ zu bekommen. Meist urteilen die Gerichte zu Gunsten des Vermieters.
    Wenn dann noch hinter dem Vermieter eine Wirtschaftsmacht steht, nun, ich kenne keinen Richter, der da nicht schwach wird und unsinnige Urteile fällt.
    Soweit der Exkurs zum Rechtsstaat Deutschland.
    Sehen Sie zu, dass Sie auf Grund des Hausfriedensbruches, wohl begangen vom Vermieter, eine fristlose Kündigung durchsetzen können. (schwerer Vertrauensverlust gegenüber dem Vermieter).
    Dazu brauchen Sie wohl die Hilfe eines Rechtsanwaltes,
    evtl. des Mieterschutzbundes. (Sie müssen Mitglied).
    sein.
    Ich nenne Ihnen den § 314 BGB; § 543 BGB; zu lesen im Internet, Google gibt da Auskunft.
    Da ich kein Rechtsanwalt bin, gilt meine geschriebenes Wort als meine M;einung.
    Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“

Wenn du beweisen kannst, dass der Vermieter ohne dein Wissen in deine Wohnung gegangen ist, kannst du sofort gehen oder schnellstmöglich. Du musst ihm aber schreiben, warum. Wenn er mault, bekommt er von dir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Herr Trenkel,
hier können Sie nur den lt.Mietrecht vorgeschriebenen Weg der Kündigung gehen, d.h. 3-Monate Kündigungsfrist.
Egal, wie Ihnen der neue Eigentümer gefällt oder nicht, eine Schimmelbildung, die sich jetzt erst durch die Nachbarwohnung zeigt, berechtigt kein sofortiges Kündigungsrecht. Dort müßten Sie dem Vermieter erst einmal das Recht einräumen zur Schimmelbeseitigung, bzw. ein Gutachten erstellen lassen, WOHER der Schimmel kommt. Da diese Dinge alle unnötige lange Zeit und Kosten in Anspruch nehmen, sind SIe mit der 3-Monate-Kündigung besser dran.
Alles, was das Haus betrifft(Sandstein u.die Mängel dazu), das haben Sie jetzt 8 Jahre lang „geduldet“,davon können Sie nicht derzeit einen fristlosen Kündigungsgrund ableiten. Dort kommen Sie nirgends durch, auch wenn das Verhalten des Vermieters rechtswidrig war. In dem Moment, wo er unerlaubt in Ihre Wohnung wollte, hätten Sie die Polizei rufen müssen und den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Das sind jedoch keine mietrechtlichen Vergehen, sondern zivilrechtliche.
Unklar ist mir allerdings, WIE der Vermieter in die Wohnung kommen sollte. Hat er einen Schlüssel? Wenn ja, dann können Sie ihn anzeigen wegen unerlaubten Besitzes v.Schlüssel, denn DAS ist wirklich nicht statthaft. In dem Fall würde ich ihnen raten, umgehend ein eigenes Schloß einzubauen.
MfG Waldi 64

Sehr geehrter Herr Henkel,

eine vorzügliche und rechtlich absolut korrekte Antwort erhielten Sie von „Waldi64“.
Es gibt nichts, was man dazu noch ergänzen könnte.
Ihnen wünsche ich ein baldiges,gutes Ende vom Mietverhältnis und verbleibe
mit fruendl.Gruß
Maximilian

Hallo,

der Schimmelbefall muss so grawierend sein, dass Ihre Gesundheit gefährdet ist. Dafür brauchen Sie ein Gutachten. Wenn der Schimmelbefall bestätigt wird, können Sie auf jeden Fall die Miete um 100 % mindern.
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter, vieleicht kann man sich ja einigen.

Gruß Bukatcho

Du hast 3 Monate Kündigungszeit. Ob deine Beschwerden rechtlich auch Bestand haben würden, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall würde ich mich nicht auf einen fristlosen Auszug versteifen, es sei denn, der Vermieter ist damit einverstanden. Also kurzfristig schriftlich per Einschreiben anfragen, ob er mit deinem Auszug per ……einverstanden ist wegen der Mängel………
MfG
Ulla

Hallo,

aus meiner Sicht sind die von Ihnen aufgezählten Sachverhalte keine Berechtigung für eine fristlose Kündigung. Haben Sie in Ihrem Mietvertrag keine besondere Regelung für eine Kündigung getroffen, dann gelten 3 Monate zum Monatsende. Wenn Sie in absehbarer Zeit ausziehen wollen, dann kündigen Sie doch jetzt schon.

MfG P. Kunze

eine fristlose kündigung muss zeitnah nach dem ereigniss ausgeprochen bzw. auf jeden fall auch noch schriftlich gemacht werden
der vermieter darf keinen schlüssel ihrer wohnung haben und schon garnicht diese ohne ihr einverständnis betreten
bitte schauen sie im mietvertrag ob da irgendwo unter kleingedrucktem steht einen schlüssel behät oder wird dem vermieter übergeben… ist nicht ok aber sowas machen manche gerne
schmimmel muss per sofort beim vermieter angezeitgt werden und er liegt in der beweispflicht
sicherheitshalber würde ich bei so einem vermieter ein beratungsgespräch beim anwalt führen, um ihn mir zu sichern und bei den formulierungen der fristlosen kündigung keine formfehler zu machen die schnell zur ungültigkeit führen
viel erfolg
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
schönen abend
margret

Hallo,

m. E. hast du (noch) nicht die Möglichkeit, deinen Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Zwar sehe ich den Versuch des Vermieters, deine Wohnung unerlaubt zu betreten, schon als grobe Vertragsverletzung an, jedoch würde ich ihn hierfür zunächst schriftlich abmahnen (mit Einschreiben/Rückschein zu Beweiszwecken!).

In diesem Schreiben forderst du ihn auf, solche Handlungen künftig zu unterlassen. Gleichzeitig drohst du ihm bei Wiederholung mit fristloser Kündigung des Mietvertrages…

Auch der Schimmel in der Wohnung ist nach m. A. noch kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Auch hier musst du zunächst den Vermieter abmahnen und auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist eine Mangelbeseitigung vorzunehmen. Macht er dann nichts, kann man ggf. fristlos kündigen.

Aber Vorsicht:
Vermieter schieben gern die Schuld für eine Schimmelbildung auf die Mieter (z. B. es wird falsch oder zu wenig gelüftet). Bei solchen Mängeln würde ich nie ohne rechtliche Unterstützung (z. B. örtlicher Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht) gegen den Vermieter vorgehen!

Abschließend noch ein interessanter Link zum Nachlesen:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgfrlos.htm

Hier findest du wichtige Fakten zusammengefasst und mit Beispielen unterlegt. Auch wird auf die rechtliche Grundlage für eine fristlose Kündigung verwiesen…

MfG schoerschi

PS: Hier noch der ausdrückliche Hinweis: Das oben geschriebene stellt nur meine Privatmeinung dar. Ich bin auf dem Gebiet „Mietrecht“ fachlicher Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen!

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG