Hallo,
es geht ums Arbeitsrecht. Eine Person A war seit fast einem Jahr arbeitslos. Dann bot ein Bekannter B der A eine Stelle bei B in der Firma als Bürokraft an. B sagte A aber, da B’s Firma nicht so gut laufe und B könne A keinen Kündigungsschutz geben. Da A lange arbeitslos war und A den B bis dahin „gut kannte“, willigte A ein. Nun kam es doch so, dass B den A nach 9 Monaten wieder fristlos entlassen hat. Das fand A äußerst ungerecht und A fühlte sich sehr ausgenutzt. So schlecht wie B immer getan hat ging es der Firma nämlich gar nicht. Im Internet hat sich A deshalb ein wenig über den Kündigungsschutz informiert und dabei gelesen, dass der Kündigungsschutz gar nicht grundsätzlich auszuschließen sei: http://xn–verzichtserklrung-2qb.com/ . Stimmt das? Dann hätte A doch ein Recht auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung, oder?
Hi!
Stimmt das?
Ja
Dann hätte
A doch ein Recht auf Weiterbeschäftigung
Zumindest bis zum regulären Ende der Kündigungsfrist …
oder Abfindung, oder?
Naja, ein pauschales Recht nicht.
Gruß
Guido