Hallo Ihr lieben,
ich habe folgende Frage zu einem -fiktiven- Fall:
Die fiktive Großmutter überschreibt ihrem Enkel ein Mietshaus und behält sich im Vertrag den Niesbrauch vor. Damit ist in diesem Fall gemeint, dass ein Anspruch auf die Mieteinnahmen besteht, kein Wohnrecht.
Die Großmutter will nach einigen Jahren zugunsten des Enkels auf den Niesbrauch verzichten.
Ist dies möglich, wenn hierzu ein privater Vertrag geschlossen wird?
Oder bedarf dies der Beurkundung bzw. Änderung des Schenkungsvertrages? Oder gibt es andere Bedenken?
Selbstverständlich muss ausgeschlossen sein, dass die Großmutter durch einen solchen Verzicht zum Sozialfall wird. Ist hier auch nicht der Fall.
Danke und viele Grüße