Verzicht auf ordentliche Kündigung

Hallo Leute,

Also folgende Situation:
Person A lässt sich auf einen Mietvertrag mit folgenden Bedingungen ein:
Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur Ordentlichen Kündigung des Mietvertrags verzichtet wird.
Eine Kündigung ist erstamls nach Ablauf des Zeitraums von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Der Vertrag beginnt am 15.10.06.

A reicht ihre Kündigung am 12.07.08 ein, damit sie zum 15.10.08 die Wohnung verlassen kann.
Vermieter ist aber der Meinung, dass A erst nach dem Ablauf von den 2 Jahren eine Kündigung einreichen kann/darf.
Sprich: 2 Jahre Kündigungsausschluss + 3 Monate gesetzlich Kündigungsfrist…?
Wer hat jetzt Recht? A oder Vermieter?

Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge und Meinungen.

MfG Roman

Hallo,

Eine Kündigung ist erstamls nach Ablauf des Zeitraums von 2
Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig.

Nach Ablauf von 2 Jahren klingt für mich sehr eindeutig :wink:

Agnes

Hallo

A reicht ihre Kündigung am 12.07.08 ein, damit sie zum
15.10.08 die Wohnung verlassen kann.
Vermieter ist aber der Meinung, dass A erst nach dem Ablauf
von den 2 Jahren eine Kündigung einreichen kann/darf.

er hat recht es heisst ja auch nach und nicht zum ablauf

Sprich: 2 Jahre Kündigungsausschluss + 3 Monate gesetzlich
Kündigungsfrist…?
Wer hat jetzt Recht? A oder Vermieter?

der VM

lg
mikesch