Hallo Leute,
Also folgende Situation:
Person A lässt sich auf einen Mietvertrag mit folgenden Bedingungen ein:
Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur Ordentlichen Kündigung des Mietvertrags verzichtet wird.
Eine Kündigung ist erstamls nach Ablauf des Zeitraums von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Der Vertrag beginnt am 15.10.06.
A reicht ihre Kündigung am 12.07.08 ein, damit sie zum 15.10.08 die Wohnung verlassen kann.
Vermieter ist aber der Meinung, dass A erst nach dem Ablauf von den 2 Jahren eine Kündigung einreichen kann/darf.
Sprich: 2 Jahre Kündigungsausschluss + 3 Monate gesetzlich Kündigungsfrist…?
Wer hat jetzt Recht? A oder Vermieter?
Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge und Meinungen.
MfG Roman
