Hallo an alle,
mal eine Frage: wenn bei einem Mietverhältnis über eine Wohnung Vermieter und Mieter für eine Frist von knapp 2 Jahren auf eine ordentliche Kündigung verzichten, gibt es dann rein theoretisch trotzdem Gründe, dass eine Seite in dieser Zeit kündigen kann? Was ist zum Beispiel, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen wegziehen muss?
Vielen Dank für Eure Antworten
Dagmar
Hallo Dagmar,
dann steht er in der Pflicht! Das ist zwar gerade der Knackpunkt an der Sache, aber ist bisher gängige Rechtsprechung.
Gruß!
Horst
Hallo
es sei denn man einigt sich beiderseits gütlich, doch Aufhebung, Stellung eines Nachmieters etc.
Gruß
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Staffelmietvertrag?
Guten Morgen,
die Kündigungsfrist von 3 Monaten kann man nur bei Staffelmietverträgen auf bis zu max. 4 Jahre ausschließen.
Bei allen anderen Wohnungsmietverträgen, bei denen solche Fristen vereinbart worden sind, sind nichtig.
D.h. es gilt hier die ganz normale Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Gruß
Stiefel
Leider nicht…
BGH VIII ZR 27/04. Leitsatz:
„In einem Mietvertrag über Wohnraum ist ein - auch beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt.“
Aber eben nicht, wenn er auf weniger befristet ist.
Gruß!
Horst
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Danke
Hallo Horst,
Danke, man lernt nie aus…
Gruß Stiefel
Hallo, Stiefel,
da ist mir Horst zuvor gekommen, ich hatte nämlich auch nirgends gefunden, dass das nur bei Staffelmietverträgen gilt.
Trotzdem danke für Eure Antworten. Da muss der Mieter dann eben in den sauren Apfel beissen und hoffen, dass während der Bindungsfrist jobtechnisch nichts schief geht. Und wenn doch, auf die Einsicht und Verhandlungsfähigkeit des Vermieters hoffen.
Viele Grüße
Dagmar
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