Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

„Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2013. Beide Parteien verzichten auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für die Dauer von 1 Jahr bis zum 31.07.2014. Danach ist der Mietvertrag erstmals ordentlich kündbar unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ab 01.08.2014.“

Mieter XY kündigt am 30.07.2014 zum 31.10.2014. Muss Mieter XY die Wohnung länger mieten als bis zum 31.10.2014?

3 Monate Kündigungsfrist, inkl 3 karenztage

  1. Monat endet am 31.08
  2. Monat endet am 30.09
  3. Monat endet am 31.10

daher Nö

Mieter XY kündigt am 30.07.2014 zum 31.10.2014. Muss Mieter XY
die Wohnung länger mieten als bis zum 31.10.2014?

Nein: Tatsächlich ist Beendigung des Mietvertrags n. § 573 c BGB „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats“ regelrecht wirksam erklärt.

Auf das Datum des Kündigungsschreibens 30.07., also während es MV, kommt es dabei nicht an :smile:

G imager

Dankeschön! :smile:

Super, vielen Dank!!!

Bitte schön