„Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2013. Beide Parteien verzichten auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für die Dauer von 1 Jahr bis zum 31.07.2014. Danach ist der Mietvertrag erstmals ordentlich kündbar unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ab 01.08.2014.“
Mieter XY kündigt am 30.07.2014 zum 31.10.2014. Muss Mieter XY die Wohnung länger mieten als bis zum 31.10.2014?