Wenn ein Unternehmen aus mildtätigen, religiösen oder ähnlichen Hintergründen auf eine sonst übliche Provisionsberechnung (z.B. bei einem Kartenvorverkauf für eine entsprechende Institution) verzichtet - kann man sich über diese entgangene Provision eine steuerrechtlich anerkannten Spendenquittung ausstellen lassen?
weitere Frage in diesem Zusammenhang:
Bei Sachspenden (z.B. für eine Tombola) - welcher Wert kann hier bezüglich einer Spendenquittung angesetzt werden!? gemeiner Wert? Buchwert? Anschaffungskosten?
Hab speziell zur ersten Thematik leider keine Fundstelle im Gesetz gefunden und wäre euch über eine entsprechende Angabe wahnsinnig dankbar!