Verzicht auf Provision als Spende? / Sachspende?

Hallo liebe Steuer"Junkies", meine Frage:

Wenn ein Unternehmen aus mildtätigen, religiösen oder ähnlichen Hintergründen auf eine sonst übliche Provisionsberechnung (z.B. bei einem Kartenvorverkauf für eine entsprechende Institution) verzichtet - kann man sich über diese entgangene Provision eine steuerrechtlich anerkannten Spendenquittung ausstellen lassen?

weitere Frage in diesem Zusammenhang:

Bei Sachspenden (z.B. für eine Tombola) - welcher Wert kann hier bezüglich einer Spendenquittung angesetzt werden!? gemeiner Wert? Buchwert? Anschaffungskosten?

Hab speziell zur ersten Thematik leider keine Fundstelle im Gesetz gefunden und wäre euch über eine entsprechende Angabe wahnsinnig dankbar!

Scheint sich wohl in der Tat um eine schwierige Fragestellung zu handeln!?

Hoffe dennoch, dass mir ein wenig Geduld bzw. ein SteuerAss hier weiterhelfen kann…

Tja, das ist eine besch… Frage. Aber ein bischen helfen tu ich Dir gerne:

Fundstellen:

EStG §6 Abs.1 Nr.4 Satz 1: …Entnahmen für betriebsfremde Zwecke zum Teilwert…

EStG §6 Abs.1 Nr.4 Satz 5 bis 7: …bei Entnahme und anschl. Nutzung zu steuerbegünstigen Zwecken Buchwert möglich…(stark verkürzt)

Gruß

Schwede

dank dir für den Wille … aber ob ich eine solche Provision nun als Spende behandeln darf sagt mir kein „Sechser“!

Die Frage bleibt ja - ob ich überhaupt den Verzicht auf die Provision als Spende ansetzen darf!

Ich hoffe immernoch auf die Erleuchtung…