Verzicht auf Rechtsmittel als nicht Begünstigter

Hallo,

folgendes Problem:

Ein Leistungsempfänger hat eine Nebenkostenabrechnung angefochten.
Der Vermieter ist der Meinung, dass er im Recht ist.

Es müsste eigentlich mehr erstattet werden, als der Vermieter bereit ist zu erstatten. Dies ist rechtlich definitiv abgesichert. Die Erstattung steht dem Leistungsträger zu.

Da es in der Vergangenheit bereits Uneinigkeiten und auch mehrere Gerichtsprozesse mit dem Vermieter gab, das Verhältnis zum Vermieter inzwischen aber wieder gut ist, ist der Leistungsempfänger in einer moralischen und rechtlichen Zwickmühle.

Einerseits will er Ärger mit dem Vermieter vermeiden - was ja sicher verständlich ist - andererseits will er sich gegenüber des Amtes korrekt verhalten, und sieht auch nicht ein, dass sich Vermieter auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Es geht immerhin um 52 €. Dem Leistungsempfänger kann es eigentlich egal sein, er bekommt das Geld ohnehin nicht, da es dem Leistungsträger zusteht.

Zum rechtlichen:
Kann der Mieter einfach die vorgelegte Abrechnung dem Amt vorlegen, und abwarten, ob da Einwände kommen?
Muss er das Amt darauf hinweisen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist?

Zum moralischen:
Moralaspekte und -keulen nehmen in diesem Forum ja oft viel Raum ein, ohne dass danach gefragt wird. :wink:

Ich frage darum einfach Mal auch nach moralischen Einschätzungen, in der Hoffnung dass dieser Teilaspekt nicht als Off Topic gewertet wird. Recht und Gesetz ist ja prinzipiell streng verwoben mit Moral.

TM

Hallo

Zum rechtlichen:
Kann der Mieter einfach die vorgelegte Abrechnung dem Amt
vorlegen, und abwarten, ob da Einwände kommen?
Muss er das Amt darauf hinweisen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist?

Mit was für einer Reaktion von seiten des Amtes könnte er denn rechnen? Würde es da überhaupt jemanden interessieren?

Ich denke, dass es z. B. so gut wie nie vorkommt, dass Alg-2-Empfänger Mietminderung machen oder sich gegen eine Mieterhöhung wehren, und es kräht auch kein Hahn danach. Ich denke, dass dies bei manchen Vermietern von billigen Wohnraum mit einkalkuliert wird.

Bei uns zum Beispiel wurde mal eine große ‚Modernisierung‘ durchgeführt, d. h. es wurde eine Wärmedämmung angebracht, die vom Staat subventioniert wurde, was aber noch zusätzlich als Modernisierungsmaßnahme verkauft wurde, was es aber nicht war.

Während der Maßnahme bekamen alle Mieter eine Mietminderung zugestanden, nur diejenigen Mieter nicht, von denen gewusst oder vermutet wurde, dass sie Sozialhilfe kriegten. Dafür haben genau diese letzteren Mieter eine saftige Mieterhöhung gekriegt, wegen angeblicher Modernisierung. Das ist der Stadt mitgeteilt worden, hat aber nicht interessiert.

Viele Grüße