Hallo,
folgendes Problem:
Ein Leistungsempfänger hat eine Nebenkostenabrechnung angefochten.
Der Vermieter ist der Meinung, dass er im Recht ist.
Es müsste eigentlich mehr erstattet werden, als der Vermieter bereit ist zu erstatten. Dies ist rechtlich definitiv abgesichert. Die Erstattung steht dem Leistungsträger zu.
Da es in der Vergangenheit bereits Uneinigkeiten und auch mehrere Gerichtsprozesse mit dem Vermieter gab, das Verhältnis zum Vermieter inzwischen aber wieder gut ist, ist der Leistungsempfänger in einer moralischen und rechtlichen Zwickmühle.
Einerseits will er Ärger mit dem Vermieter vermeiden - was ja sicher verständlich ist - andererseits will er sich gegenüber des Amtes korrekt verhalten, und sieht auch nicht ein, dass sich Vermieter auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Es geht immerhin um 52 €. Dem Leistungsempfänger kann es eigentlich egal sein, er bekommt das Geld ohnehin nicht, da es dem Leistungsträger zusteht.
Zum rechtlichen:
Kann der Mieter einfach die vorgelegte Abrechnung dem Amt vorlegen, und abwarten, ob da Einwände kommen?
Muss er das Amt darauf hinweisen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist?
Zum moralischen:
Moralaspekte und -keulen nehmen in diesem Forum ja oft viel Raum ein, ohne dass danach gefragt wird. 
Ich frage darum einfach Mal auch nach moralischen Einschätzungen, in der Hoffnung dass dieser Teilaspekt nicht als Off Topic gewertet wird. Recht und Gesetz ist ja prinzipiell streng verwoben mit Moral.
TM