Mein ALG I läuft Anfang nächsten Jahres aus, bin z.Zt. in einer Firma auf Zuverdienst beschäftigt und möchte wissen, ob ich (für den Fall in Hartz IV zu fallen) auf die Leistungen der ARGE verzichten kann und dafür nicht mehr Rechenschaft ablegen muss, wie ich meinen Lebensunterhalt verdiene??? Wer kann mir Schwierigkeiten machen??? Was muss ich zahlen, was nicht??
Hallo,
natürlich kannst Du auf ALG II verzichten. Denn wie Du deinen Lebensunterhalt bestreitest, ist deine Angelegenheit.
ABER:
Wie bist Du dann krankenversichert? Denn nur wenn man mind. 1 Euro von der Arge bekommt, ist man automatisch krankenversichert.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
Gruss Karin
Hallo Boris,
wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du Angst vor Schikanen und willst deshalb auf die staaatlichen Transferleistungen verzichten.
Ich nehme an, die Tätigkeit dürfte günstigstenfalls im Graubereich liegen, sonst könntest du ja ganz normal den Job annehmen und wärest eventuell auch nicht auf Zuschüsse angewiesen. Daher ist deine Frage ein wenig unklar, du müßtest deine Gedankengänge schon etwas präzisieren, denn hellsehen kann ich nicht.
Hallo…
wenn dein Zuverdienst ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, musst du natürlich keinen Antrag auf AlgII stellen. Allerdings musst du dann auch dafür sorgen, das Sozialabgaben und Steuer geleistet werden… entweder vom Arbeitgeber oder du musst dich privat versichern.
Rechne den Regelsatz für Hartz4 und deinen angemessenen Mietsatz (ist regional unterschiedlich) zusammen. Liegt dein Zuverdienst darüber, würdest du keinen Anspruch auf AlgII haben, liegt er drunter, wirst du es ohne nicht schaffen.
LG Caro
ob du einen Hartz Iv antrag stellst oder nicht ist dir überlassen, dann mußt du aber für deinen gesamten lebensunterhalt selbst aufkommen, d. h. miete usw. desweiteren fällt die GEZ-Befreiung weg, du kannst auch wohngeld beantragen, kannst du dir ja mal im internet angucken was die an unterlagen haben wollen. Rechenschaft mußt du niemanden ablegen wie du dein geld verdienst, wie gesagt das ist deine eigene freie Entscheidung
Arbeitslosengeld II ist eine Antragsleistung. Wenn kein Antrag gestellt wird dann bekommt man nichts und muss sich niemandem über erklären. Auch kann man jederzeit auf ALG II verzichten, ohne Probleme.
Die Frage nach was muss ich zahlen, was nicht verstehe ich leider nicht ganz.
Gruß Marty
Hallo Martin,
es handelt sich um einen Job, den ich als Supi bei der Firma im Nebenverdienst weitermachen könnte. Wahrscheinlich benötige ich mehrere Nebenjobs, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, von der ARGE erwarte ich nicht viel, weil ich in LG lebe, sie hat Arbeit und wir zusammen haben ein Haus mit Schulden.
Nur möchte ich verhindern, wie du schreibst, dass ich von der ARGE belästigt werde mit ABM, Umschulungen usw.
Wie ich weiss, kommen alle möglichen Institutionen an deine Tür, sowie du ein Gewerbe anmeldest, ohne dass zuvor nur einen Cent verdient hast. Was also MUSS!! ich zahlen?
Grüße Boris
Guten Tag.
Sie müssen kein Arbeitslosengeld 2 (Hartz4) beantragen.
Ggf. müssen Sie dem Fianzamt Rechenschaft abgegeben, mehr aber auch nicht.
Achten Sie darauf, das Sie krankenversichert sind, es besteht auch die Möglichkeit sich freiwillig zur Arbeitslosenversicherung anzumelden.
Hallo,
das ist ja ein sehr spezieller Fall, wo ich dir spontan nur den Tip§ geben kann, dich an die ARGE zu wenden. Und zwar erklärst du denen scheinheilig, du beabsichtigst, dich selbstängig zu machen, willst aber nicht gleich ins kalte Wasser springen und das erst auf 400-Euro-Basi machen. Bei uns - in Berlin - gibts ans Aamt angegliederte Existenz-Gründungsagenturen. Die haben zwar keine Ahnung, aber vielleicht kannst du da ne Broschüre oder CD-Rom mit nützlichen Infos abgreifen.
Hi Boris,
Du musst kein ALG II-Antrag stellen. Kein Mensch wird dazu gezwungen. Wenn Dein ALG I ausläuft passiert gar nichts weiter.
Probleme könnte es mit der Krankenversicherung geben. Der Vorteil bei Sozialleistungen ist ja die Krankenversicherung. Aber soweit ich weiß besteht in Dtl. keine Versicherungspflicht. Insofern musst Du auch nicht versichert sein.
Der einzigen Institution, der man Rechenschaft über Einkünfte schuldig ist, ist das Finanzamt.
Gruß
R.
Hallo Boris15
wenn Dein ALG I beendet ist, brauchst Du auchg kein Antrag für ALG II stellen. Es ist Deine freiwillige Entscheidung ob Du ALG II beantragst oder nicht. Niemand wird Dich deshalb Schwierigkeiten machen.
Stellst Du keinen Antrag für ALG II bist Du nicht Kranken- und Rentenversichert.
Eine Kranken- und Rentenversicherung solltest Du aber haben.
Um dieses Problem zu lösen, wende Dich bitte an Deiner Krankenkasse.
Gruß
Claus
Hallo,
du fragst, ob du Rechenschaft schuldig bist und was du zahlen musst. Ich habe deine Frage nicht ganz verstanden. Bitte etwas genauer.
mfg von Angelika
sorry aber ich denke mal so einfach sit das nicht denn das würde ja im grundgedanken der selbstständigkeit entsprechen sprich selber karnaken , renten, und pflegeverichern und ohne anmeldung beim finanzamt läßt einen die arge/jobcenter nicht so einfach raus ausnahme erwerbsunfähigkeitsrente vor dem rentenalter aber dann wäre nur ein anderer fachdienst zuständig
HARTZIV gibt es nur auf Antrag. Und dieser Antrag ist vollkommen FREIWILLIG. Wenn Du nichts vond er ARGE willst will sie auch nichts von Dir!
Verdienen sollte man immer soviel wie möglich,denn und das schon die Staatskassen und die anderen rechtschaffenden Steuerzahler werden nicht ausgenutzt. Nur den Rest, der zum Leben wirklich noch fehlt und den man wirklich nicht selbst verdienen kann zahlt die ArGe, solange es nicht zum Leben reicht. Aber eben nur auf Antrag. 100 Euro kannst Du zusätzlich behalten, wenn Du etwas verdienst und von dem Rest nochmal 20%. Die anderen 80% sieht die Arge als Eigenleistung an. Das ist Geld, dass sie nicht aus dem Steuertopf zahlen muss.
Auch wenn Du kein HartzIV beantragst, darfst Du aber trotzdem nicht schwarz arbeiten, weil dies die Staatskassen schädigt (nämlich viel mehr als man glaubt!) und Du damit die rechtschaffende Allgemeinheit betrügest Es wäre Steuerhinterziehung (http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung) und darauf steht eine fette Geldstrafe oder sogar Gefängnis. Erkundigte Dich beim Finanzamt, wie Du Deinen Verdienst richtig versteuerst, ohne dass es Probleme gibt.
Gruß Gwenhyfar
Sieh zu, dass du soviel verdienst, dass du aus hartz4 rauskannst bzw. da erst garnicht reinkommst. Ob und wie sich das lohnt oder auch nicht, musst du individuell selbst errechnen. Da gibts im Internet auch so einen hartz4-rechner, der weiterhelfen kann. Good luck
Klar kann man auf ALG II verzichten. Einfach keinen Antrag stellen, dann ist man auch niemandem Rechenschaft schuldig. Allerdings muss man sich dann auch selber Krankenversichern.
Hallo,
nur um Missverständnisse vorab auszuschließen. Hartz IV bekommt man nicht automatisch, nur weil ALG I ausläuft. Wenn man Hartz IV (ALG II) beziehen möchte, ist hierfür ein separater Antrag notwendig. Wenn du also nicht zu der für dich zuständigen Hartz IV-Behörde gehst und diesen Antrag stellst, wird sich darin niemand stören. Am wenigsten die Behörde. Im Gegenteil. Die Behörde ist über jeden froh, der seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mittteln sicherstellen und keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen will/ muss. Jedoch sollte es sich um „legal“ verdientes Geld zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und nicht um Schwarzarbeit handeln, denn das wäre strafbar.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß
flottebiene
Natürlich kannst du das so machen. Man kann dich ja nicht zwingen AlgII zu beantragen. Wenn du mit dem Zuverdienst auskommst, ist doch alles in Butter. Bist du darüber denn auch versichert? Sonst hast du nämlich ein Problem und kommst um AlgII nicht vorbei.