Verzicht auf Unterhalt durch Studierenden?

Guten Tag,

Max (Name erfunden) beendet derzeit sein Abitur und geht anschließend im Oktober ohne Verzögerung studieren.

Sein Vater ist Rentner und erhält eine Auszahlung von etwa 1150€, seine Eltern sind geschieden, aber sein Vater hat erneut geheiratet und ist für seine zweite Frau unterhaltspflichtig (sie verdient weniger als 400€).

Der Anwalt seines Vaters behauptet, seine Ansprüche würden nach Abschluss der Schule erlischen (aufgrund mangelnder Leistungsfähigket des Vaters) und fordert ihn nun dazu auf, auf seinen Unterhalt (bisher etwa 250€) zu verzichten, andernfalls würden gerichtliche Schritte eingeleitet. Hierzu hat er Max eine Frist gesetzt.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Verliert Max seinen Anspruch gänzlich?
Wieso wird er dann aufgefordert, zu verzichten, reicht es nicht dass der Anspruch erlischt?
Ist er verpflichtet zu verzichten und kann es ihm zum Verhängnis werden, nicht zu verzichten?

Max kann sich ein Gerichtsverfahren absolut nicht leisten (er kämpft momentan schon mit den Studiengebühren die er bald zu zahlen hat), gibts es Institutionen, bei denen er sich in dieser Lage kostenlos beraten oder gar vertreten lassen kann?

Eine Menge fragen, die mich da quälen, daher bedanke ich mich schon mal ganz herzlich bei allen Helfern.

Viele Grüße.

Guten Tag,

Max (Name erfunden) beendet derzeit sein Abitur und geht
anschließend im Oktober ohne Verzögerung studieren.

Sein Vater ist Rentner und erhält eine Auszahlung von etwa
1150€, seine Eltern sind geschieden, aber sein Vater hat
erneut geheiratet und ist für seine zweite Frau
unterhaltspflichtig (sie verdient weniger als 400€).

Somit ist die Ehefrau vorrangig vor Max unterhaltsberechtigt. Seit Ende der Schule ändert sich die rechtliche Situation von Max. Jetzt hat der Vater einen Selbstbehalt von 1.100 Euro und Max rutscht fast ans Ende der unterhaltsberechtigten Personen vom Vater.

Der Anwalt seines Vaters behauptet, seine Ansprüche würden
nach Abschluss der Schule erlischen (aufgrund mangelnder
Leistungsfähigket des Vaters) und fordert ihn nun dazu auf,
auf seinen Unterhalt (bisher etwa 250€) zu verzichten,
andernfalls würden gerichtliche Schritte eingeleitet. Hierzu
hat er Max eine Frist gesetzt.

Der Anwalt hat recht. Wenn der Titel für Max nicht befristet war, muss Max entweder einen Verzicht schreiben oder er verliert vor Gericht die Abänderungsklage vom Vater.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Verliert Max seinen Anspruch gänzlich?

Wenn Maxens Vater nicht irgendwann mal viel mehr Einkommen hat, wird Max zeitlebens kaum mehr einen Unterhalt geltend machen können.

Wieso wird er dann aufgefordert, zu verzichten, reicht es
nicht dass der Anspruch erlischt?

Nein, für den Vater ist der sichere Weg entweder Unterhaltsverzicht oder aber eben die gerichtliche Abänderungsklage.

Ist er verpflichtet zu verzichten und kann es ihm zum
Verhängnis werden, nicht zu verzichten?

Ja, Max zahlt dann die kompletten Gerichtskosten.

Max kann sich ein Gerichtsverfahren absolut nicht leisten (er
kämpft momentan schon mit den Studiengebühren die er bald zu
zahlen hat), gibts es Institutionen, bei denen er sich in
dieser Lage kostenlos beraten oder gar vertreten lassen kann?

Rechtsberatungsstelle beim Amtsgericht anrufen.

Gruß
Ingrid