Verzicht auf Unterhalt für getrennt lebende Frau

Hallo,
folgende Situation stellt sich dar:

  1. Arbeitslos geworden,
  2. Geld ‚alle‘
  3. Ehefrau verlässt mich.

Nun kommt natürlich das Amt und fragt bei mir nach Unterhalt. Unterhalt für mein Kind (mal abgesehen davon das mein Sohn zu ca.70% bei mir ist) würde ich ja bezahlen, wenn ich’s könnte.
ABER
Unterhalt an meine Ex Frau sehe ich nicht ein:

  • Ich habe ihr vor und während der Ehe Geld geliehen, was auch aus Ihrer Sicht nur geliehen sein sollte, und sie mir dies zurückzahlen wollte.
  • Es existiert ein zu mind. 75% von mir bezahltes/finanziertes Haus in Thailand; (ich weiß, dass die Beweislage gerade hier schwierig wird)
    Zeugenaussagen wie die der Schwestern ? Ich weiß nicht wie weit die Schwestern drauf eigehen würden??
    Noch ein Problem: Ich habe grosse Angst, dass Sie mir den Umgang mit meinem Sohn verbieten möchte.

Eigentlich sollte ich eher zum Anwalt gehen, da ALLES hier den Rahmen sprengen würde (Angriffe auf mich mit meinem Sohn im Arm -Messer usw)

Eine Antwort bzgl Unterhalt wäre aber schon hilfreich für mich

Danke

Sascha

Hallo,

wer von Ihnen hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Lebt der Sohn offiziell bei Ihrer Frau, so müssen Sie dafür auf kommen. Wie alt ist Ihr Sohn?
Das Alter spielt eine ganz grosse Rolle, ob Sie der Ex Unterhalt bezahlen müssen, oder nicht.
Sind Sie rechtlich schon geschieden?
Haben Sie das Haus in Thailand in der Ehe gekauft und besteht ein Ehevertrag? Wenn wir das erst schon mal ab klären, dann kann man sehen, was Sie beim Anwalt erreichen können, die verdienen nämlich auch sehr gerne und das Jugendamt kann man eh vergesssen, die passen nur auf, dass die auf keinem Fall zahlen müssen. Zun Wohle des Kindes ist da gar nichts bei:frowning:!
Gruss

Hallo,
folgende Situation stellt sich dar:

  1. Arbeitslos geworden,
  2. Geld ‚alle‘
  3. Ehefrau verlässt mich.

Nun kommt natürlich das Amt und fragt bei mir nach Unterhalt.
Unterhalt für mein Kind (mal abgesehen davon das mein Sohn zu
ca.70% bei mir ist) würde ich ja bezahlen, wenn ich’s könnte.
ABER
Unterhalt an meine Ex Frau sehe ich nicht ein:

  • Ich habe ihr vor und während der Ehe Geld geliehen, was auch
    aus Ihrer Sicht nur geliehen sein sollte, und sie mir dies
    zurückzahlen wollte.
  • Es existiert ein zu mind. 75% von mir bezahltes/finanziertes
    Haus in Thailand; (ich weiß, dass die Beweislage gerade hier
    schwierig wird)
    Zeugenaussagen wie die der Schwestern ? Ich weiß nicht wie
    weit die Schwestern drauf eigehen würden??
    Noch ein Problem: Ich habe grosse Angst, dass Sie mir den
    Umgang mit meinem Sohn verbieten möchte.

Eigentlich sollte ich eher zum Anwalt gehen, da ALLES hier den
Rahmen sprengen würde (Angriffe auf mich mit meinem Sohn im
Arm -Messer usw)
Unterhalt an die Frau gibt es nur noch bei Langen Ehen 15 Jahre.Unterhalt Kind wird berechnet…Der Selbstbehalt liegt bei 1000€.Da dein Kind mehr bei dir mehr istkann er es ja auch selbst bestimmen.Kommtauf das alter an.Bei den Übergriffen gehe zu einen Anwalt da das ein Fall für die staatsanwälte ist

hallo,
sofern das Kind nicht bei Ihnen gemeldet ist und Sie das Sorgerecht haben, wird Ihre Frau wohl kaum Unterhalt zahlen müssen. Bei Gütergemeinschaft steht ihr ausserdem die Hälfte aller Besitztümer zu, egal wer diese wann und mit wieviel Geld finanziert hat.

Alles während der Ehe erworbene Einkommen und Sachgüter werden zur Hälfte geteilt.

Ein Anwalt wäre tatsächlich empfehlenswert.
Alles Gute

ich denke um den gang zum anwalt kommst du eh nicht drumherum…
aber zum thema unterhalt für s kind : orientier dich an der düsseldorfer tabelle.
unterhatl für die frau… wie alt ist euer kind?
du hast ja einen gewissen selbstbehalt und wenn du arbeitslos bist, bleibt doch wahrscheinlich eh nicht mehr viel über
du brauchst dringend einen neuen job und deine frau muss genauso arbeiten , naja je nachdem wie alt das kind ist.
tja und zu dem vermögen bzw den schulden, sag ich mal… klassische zugewinngemeinschaft: alles wird geteilt, ich glaube nicht, das es eine rolle spielt, ob hier der eine dem anderen das geld nur „geliehen“ hat! schulden werden genauso halbiert , wie das vermögen!
aber ohne eine rechtsberatung wirst du nicht auskommen
alles gute

Hallo Agnes11

ein Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt es nicht. Ehrlich gesagt habe ich diesen Begriff noch nie gehört? Offiziell gemeldet ist mein Sohn bei meiner (noch)Ehefrau. Das ich für meinen Sohn Unterhalt zahlen müsste, ist mir schon klar, und ich würde es liebend gerne (für meinen Sohn) tun, wenn ich könnte. Möglicherweise habe ich nächste Woche mehr Glück im Bewerbungsgespräch und habe bald wieder eine Arbeitsstelle. Dann ist auch die Zahlung für meinen Sohn (wird übrigens im Febr. 4 Jahre) kein Problem.
Geschieden sind wir noch nicht (Trennungsjahr).
Das Haus wurde vor und während der Ehe finanziert. Immer wenn wir etwas Geld hatten, haben wir einen Teil davon in das Haus finanziert. Grundstück hat Sie von Ihren Eltern bekommen. Die ganze Angelegenheit mit dem Haus in Thailand wird extrem schwierig, da man als Nicht-Thai keine Grund und Boden/Häuser in Thailand erwerben kann.
Deswegen habe ich schon den Gedanken gehabt, durch einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen zu lassen, in dem Sie auf Unterhalt verzichtet und im Gegenzug dazu behält Sie das Haus und ich bleibe auf dem Rest der Schulden sitzen!?
Einen Ehevertrag haben wir nicht.

Auf jeden Fall sehe ich nicht ein,für Sie Unterhalt zu zahlen, da Sie, wenn mein Sohn einen Platz im KiGa bekommt arbeiten gehen kann, und ich zudem noch weiß, dass Sie bereits einen ‚Neuen‘ hat.

Gruss

Sascha

das ist wirklich eine bescheidene Situation. Ihr Sohn ist 4 Jahre, dann muss sie eh arbeiten gehen. Bis einschließlich 3 Jahre darf die Mutter zu Hause bleiben, egal ob sie einen anderen hat. Aber das Kind ist ja über drei Jahre, da muss sie für sich selber sorgen.
Mit dem Haus würde ich auch nicht machen. Sie müssen zum Anwalt, sie wird ausgezahlt werden wollen. Da muss man auf jeden Fall was machen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt es schon immer. Normal können beide Elternteile bestimmen, wo das Kind sich auf hält. Meinem Ex wurde diese und alles andere abgenommen, da er Alkoholiker ist. Ist aber egal, dass Kind lebt bei der Mutter, sie bekommt Unterhalt für das Kind.
Es sind durchaus bestimmt auch die Hälfte der Frauen wirklich so, dass sie den Ex wie eine Weihnachtsgans aus nutzen wollen.
Ich bekomme wirklich Anfragen von vielen Müttern, die fragen;" Was muss mein Ex mir alles zahlen".
Die bekommen allerdings nicht die erwartete Antwort von mir, für diese Frauen schäme ich mich.
Das Kind wird mit keiner Silbe erwähnt, sie wollen Geld und den Kontakt zwischen Kind und Vater unterbinden. Sie wissen nicht, was sie ihren eigenen Kindern an tuen und das Jugendamt unterstützt sowas noch, die Hauptsache ist für denen, dass sie nicht zahlen müssen.
Wenn eben möglich keine Urkunde beim Jugendamt unterschreiben! Suchen Sie einen Anwalt auf.
Liebe Grüsse
Agnes

Hallo Sascha,

die Anfrage vom Amt ist erst mal eine Anfrage. Nach § 1603 BGB musst Du nur Unterhalt bezahlen, wenn Du dazu in der Lage bist. Also dem Amt Auskunft und alle Unterlagen geben.

Wichtig: mindestens 20 bis 30 Bewerbungen PRO MONAST!! machen. Sonst rechnet ein Richter so, als hättest Du ein Einkommen und die Schulden laufen auf.

Umgang darf sie nicht verbieten. Du - besser noch Dein Kind - hat immer Anrecht auf Umgang.

Wennn die Mutter Probleme macht beim Jugendamt vorstellig werden und um Vermittlung bitten. Helfen kann Dir vielleicht auch eine Selbsthilfegruppe. Evtl. findest Du unter www.vafk.de eine in Deiner Nähe. Oft begleiten Dich die Väter dort zum Jugendamt, sind Dir bei der Anwaltsuche behilflich und geben sonstwie gerne Tipps.

Wenn die Mutter gewalttätig ist und Du das nachweisen kannst, kann es sein, dass das Kind nicht bei ihr leben darf. Das muss aber über das Gericht geklärt werden.

Wichtig ist: nichts auf die lange Bank schieben, immer schnell reagieren.

Das Haus in Thailand hat wohl eher was mit dem Vermögensausgleich zu tun.

Vor der Ehe geliehenes Geld muss sie zurückbezahlen, das während der Ehe geliehene nicht. Während der Ehe gehört alles beiden Ehepartnern, da gibt es kein „mein und dein“.

Gruß

hattet ihr zugewinngemeinschaft bei Eheschließung? Sind die Kinder raus? Kann sie sich der AA nzur Verfügung stellen?
Unterhalt im Trennungsjahr JA, danach neues Scheidungsgesetz 2008.

Hallo,
folgende Situation stellt sich dar:

  1. Arbeitslos geworden,
  2. Geld ‚alle‘
  3. Ehefrau verlässt mich.

Nun kommt natürlich das Amt und fragt bei mir nach Unterhalt.
Unterhalt für mein Kind (mal abgesehen davon das mein Sohn zu

wie alt ist der Sohn?

ca.70% bei mir ist) würde ich ja bezahlen, wenn ich’s könnte.
ABER
Unterhalt an meine Ex Frau sehe ich nicht ein:

  • Ich habe ihr vor und während der Ehe Geld geliehen, was auch
    aus Ihrer Sicht nur geliehen sein sollte, und sie mir dies
    zurückzahlen wollte.
  • Es existiert ein zu mind. 75% von mir bezahltes/finanziertes
    Haus in Thailand; (ich weiß, dass die Beweislage gerade hier
    schwierig wird)
    Zeugenaussagen wie die der Schwestern ? Ich weiß nicht wie
    weit die Schwestern drauf eigehen würden??
    Noch ein Problem: Ich habe grosse Angst, dass Sie mir den
    Umgang mit meinem Sohn verbieten möchte.

Eigentlich sollte ich eher zum Anwalt gehen, da ALLES hier den
Rahmen sprengen würde (Angriffe auf mich mit meinem Sohn im
Arm -Messer usw)

Eine Antwort bzgl Unterhalt wäre aber schon hilfreich für mich

Danke

Sascha

hallo
würde echt zum anwalt gehen

lisa

Hallo

wenn das Kind mehr als 50% bei dir ist, muss sie Unterhalt für das Kind zahlen nicht du. Das musst du richtig stellen und eventuell durch eine Ummeldung bekräftigen.

Deine Frau muss für sich selber sorgen, wenn es keine besonderne Gründe gibt.

Auf jeden Fall vorsorgen und mal einen Anwalt befragen.

Gruss