Hallo Zusammen,
ist es korrekt dass ich meinen Verzicht auf Versorgungsausgleich vor dem Scheidungsverfahren durch einen Notar beglaubigen lassen muss?
Vielen Dank,
S.
Hallo Zusammen,
ist es korrekt dass ich meinen Verzicht auf Versorgungsausgleich vor dem Scheidungsverfahren durch einen Notar beglaubigen lassen muss?
Vielen Dank,
S.
Das weiss ich leider nicht.
Hallo Silke,
wenn Du nach sorgfältiger Überprüfung der eventuellen Ansprüche zu dem Entschluss gekommen bist, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, reicht eine schriftliche Mitteilung Deines Anwalts an das Familiengericht. Ein Notar ist nicht erforderlich.
Die Gegenseite geht in der Regel auch darauf ein und erklärt sich damit einverstanden (wenn der Ex sich nicht selbst Vorteile aus dem Versorgungsausgleich verspricht).
Vorteile sind darin zu sehen, dass sich das Scheidungsverfahren nicht weiter verzögert und ggf. sogar vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung vollzogen werden kann.
Voraussetzung ist allerdings, dass es keine weiteren Streitpunkte (Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Hausrat etc.) gibt. Auch müssten die Scheidungskosten vorab an das Gericht gezahlt werden.
Falls Du noch weitere Fragen haben solltest, schreibe mir direkt.
Gruß aus Hamburg
mailto: [email protected]
Hallo Silke,
da muß irgend wo ein Fehler unterlaufen sei. Ich bin nicht Experte in diesen Dingen. Wünsche Dir aber dennoch viel Erfolg bei der Lösung Deines Problems.
liebe Grüße
Jaschu
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
sorry, bin kein Jurist, sondern Familientherapeut.
Ciao
Walter
Hallo Zusammen,
ist es korrekt dass ich meinen Verzicht auf
Versorgungsausgleich vor dem Scheidungsverfahren durch
einen
Notar beglaubigen lassen muss?
Vielen Dank,
S.
Hallo
wieso verzichten Sie denn?
Hallo
wieso verzichten Sie denn?
…weil ich mehr eingezahlt habe, denn mein Ehemann war selbständig!!
Er will auch verzichten!
Hallo Silke,
guck mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/scheidung/versorgungs…
Dort steht der entsprechende Paragraph des BGB
LG
Gerda
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bedeutet also dass sie beide einvernehmlich verzichten und nichts gegen den anderen aufgerechnet werden soll. haben sie keinen anwalt der sie berät? ich kann da nur vermuten denn in der regel ist es gut vor einer scheidung alles zu klären.
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Silke!
Meine Scheidung liegt viele Jahre zurück…das wäre mir aber neu…versuche mich aber mal schlau zu machen
Gruß Loml
Ja, stimmt, unter bestimmten Voraussetzungen.
Entweder Notar oder über gerichtlichen Vergleich.
Viele Grüße
Hier gut erklärt nachzulesen:
Liebe S.
leider bin ich kein Rechts-anwalt,
sondern Rechts-psychologin.
Ich kenne mich daher mit juristischen Fragen nicht aus.
Gruß Petra
Hallo Silke,
ich würde sagen ja,bin mir da aber nicht sicher.
Liebe Grüsse
A.Blender
Hallo liebe Silke, erst einmal möchte ich Dir sagen das es recht ungewöhnlich ist, für eine Frau, diese Frage zu stellen, denn ich habe in meiner Vergangenheit immer wieder erkennen müssen, dass die „Frauen“ sich sehr gut mit diesen Fragen auskennen. Nun aber einmal zu der Frage.
Ich seit seit ca. 4 Wochen gerade geschieden und hatte auch diese Problematik. Bei meinem Scheidungsverfahren, und meiner Ehrlichkeit zur Beantwortung der gerichtlichen Fragen, hatte ich leider eine Betriebliche Direktversicherung angegeben. Diese wurde mir in meiner Scheidung, unter Mithilfe der Versicherung, zur Hälfte aberkannt. Ein Anruf beim Gericht, und dieses könnte auch die Antwort zu Deiner Frage sein, bestätigte mir diese „Richtigkeit“. Denn, bei einer Scheidung darf kein Beteiligter, ob Mann oder Frau, nach der Scheidung als benachteiligter da stehen. Es soll damit verhindert werden, dass ein weniger bemittelter, aus welchen Grund auch immer, der „Allgemeinheit“ zur last fallen. Mit einfachen Worten, solltest Du auf etwas Deinem „Ex“ gegenüber verzichten und damit dem Gesetzgeber zur Last fallen, wie Hartz 4 oder Sozialamt, wäre dieses nicht rechtens. Darum kann man meiner Meinung nach nicht auf den Versorgungsausgleich, der ja auch aus Berlin gesteuert wird, verzichten. Mann oder auch Frau kann auf einen Nachehelichen Unterhalt verzichten, aber auch nur so lange Du selber für Dich aufkommen kannst.
Solltest Du noch weitere Fragen haben, kannst Du mich auch direkt unter „[email protected]“ erreichen.
Ansonsten wünsche ich Dir alles gute bei Deiner Sache, und denke vielleicht einmal über den folgenden Satz nach „Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.“
LG Wolfgang
Hallo Silke,
alles sehr nett, was die Kollegen schreiben, aber kurz und knapp:
Du musst n i c h t zum Notar. Es genügt die Erklärung gegenüber dem Familiengericht, inm eurem Fall also in Form einer gegenseitigen Einverständniserklärung, dass ihr auf den Versorgungsausgleich verzichten wollt.
Um etwas klarzustellen:
Der Versorgungsausgleich hat nichts mit den unterhaltsrechtlichen Ansprüchen bei Ehescheidung zu tun. Deshalb ist der ausführliche Beitrag eines anderen Users wahrscheinlich gut gemeint, aber leider irrelevant an dieser Stelle.
Natürlich kann man grundsätzlich nicht auf Kindes- und Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt verzichten, wenn man selbst auf Transferleistungen nach dem SGB angewiesen ist. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass die Unterhaltsverpflichtung des „leistungsfähigen“ Partners Vorrang hat und dieser im Falle von Bezug von Hartz IV (z.B.) zur Zahlung herangezogen wird.
Solange du dich selbst versorgen kannst, steht es dir natürlich frei auf Unterhalt (oder einen Teil des Anspruches) zu verzichten. Aber wieso solltest du? Wenn bei euch Kinder im Spiel sind, solltest du nicht verzichten, sondern das Geld für die Kinder verwenden.
Faires Verhalten ist natürlich ein netter Zug, denn man sollte den anderen Ehepartner auch nicht in die Insolvenz treiben, nur weil die Ehe „gescheitert“ ist.
Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gern bei mir.
Viel Glück!
Steve-HH