Mir wurde mein Haus zwangsversteigert, und ich möchte wissen ob ich über den Teil des Versteigerungserlöses der die Schulden übersteigt verzichten kann.
Hintergrund ist folgender:
Da ich mit dem ersteigerer einig war, es war auch schon ein VK mit dem wir und der ersteigerer einverstanden war ausgehandelt.
Da wir nun aber doch in die ZV mussten haben wir dann dort das Haus ersteigert , allerdings zu einem viel höheren Preis als unser geplanter VK war.
Nun muss der Ersteigerer doppelt so viel finanzieren wie überhaupt benötigt wird.
Meine Idee war nun auf den „Gewinn“ zu verzichten.
Ich hoffe ich habe nun alles verständlich dargestellt und bedanke mich schon jetzt für die Antworten oder Nachfragen
Antwort:
Eine rechtssichere Antwort kann bei dieser sehr aussergewöhnlichen Frage der Rechtspfleger am Amts-/Vollstreckungsgericht, der das Verfahren leitet/e, geben.
Kostet auch nichts.
angenommen es sind 50.000 EURO schulden bei der Bank.
Die Versteigern dann das Haus.
Es wird für 120.000 EURO versteigert.
Also bleiben 70.000 EURO übrig , die ja dem ehemaligen Besitzer gehören.
Kann der nun um es dem neuen Käufer (der das haus evtl für Ihn gesteigert hat) so leicht wie möglich zu machen (Bankkredit) auf diese 70.000 verzichten.
Viele Grüße
500 ve
Ähm ,…neee verstanden hab ich das nicht !
Wer hat welchen Gewinn von was ?
Also die restschuld bei der Bank für das Haus ist 50.mille und versteigert wird das für 120 mille,dann bleibt der Überschuss dem Verkäufer.Was der damit macht, ist seine Sache. Es sei denn er hat noch anderswo Schulden und will den gewinn von 70 mille nicht angeben. ABER SOWAS IST DANN STRAFBAR:
Verstehe nicht warum jemand auf 70 Mille verzichten will.
ich weiß nun leider nicht mehr wie ich es erklären soll.
Stelle dir mal vor man würde sein eigene haus ersteigern und um es zu bekommen bietet man halt mehr wie alle anderen und natürlich auch mehr wie die Schulden betragen. Muß man dann das was man geboten hat finanzieren oder nur das was die bank bekommt weil das andere würde man sich ja selbst geben.
Wird vom versteigerungsgericht die volle summe verlangt , oder kann man denen sagen „ich verzichte“
Dann sag doch gleich,dass du dei eigenes haus durch einenStrohman hast ersteigern lassen.
Natürlich muss an das Gericht der Volle Ersteigerungsbetrag gezahlt werden.Das gericht gibt es dann an die finanzierende Bank weiter und die Bank " verrechnet" den Mehrrelös mit den Schulden. Der " Überschuss wirde an den ehemalugen Eigentümer ausgezahlt.
Wenn also Bank 1 die ZV veranlasst hat ,aber die Bank 2 die Ersteigerungsfinanzierung macht ( durch den Strohmann),dann soll man mit der Bank eine vorzeitige Rückzahlung vereinbaren sonst berechnet die Bank eine sogenannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ Vorsicht auch hier droht eine Falle http://schuldenfrust.de/Vorfaelligkeitsentschaedigun…
Also wenn der Fall so gelagert ist geht das mit Verzicht nicht.
sorry das wort Strohman ist mir nicht eingefallen.
Was passiert denn eigentlich im Verteilungstermin , da müssen doch die Gläubiger (bei mir eine Bank) beim gericht anmelden was sie zu bekommen haben und genau die müssen dann mir den Rest überweisen.
Kann ich dann dem Gericht nicht mitteilen daß ich nicht will um somit dem Strohmann die Finanzierung zu erleichtern.
Bei einem regulären Verkauf würde ja das Geld auch erstmal auf ein Notarkonto eingehen und der verteilt es dann.
Das ganze wäre ja nicht nötig wenn man eine Bank finden würde die uns die gesamte summe gibt und wir die Hälfte nach dem Verteilungstermin wieder zurückzahlen, aber die Finanzierung von diesem viel höheren Betrag setzt natürlich auch ganz andere einnahmesituationen voraus.
Werde nächste woche den Tipp mit dem Rechtspfleger mal befolgen und beim Amtsgericht mal nachfragen.
sorry das wort Strohman ist mir nicht eingefallen.
Was passiert denn eigentlich im Verteilungstermin , da müssen
doch die Gläubiger (bei mir eine Bank) beim gericht anmelden
was sie zu bekommen haben und genau die müssen dann mir den
Rest überweisen.
Genau so ist es
Kann ich dann dem Gericht nicht mitteilen daß ich nicht will
um somit dem Strohmann die Finanzierung zu erleichtern.
Nein, dass geht nicht
Bei einem regulären Verkauf würde ja das Geld auch erstmal auf
ein Notarkonto eingehen und der verteilt es dann.
Es muss nicht über ein Notarkonto laufen sondern kann auch zwischen den Banken direkt abgewickelt werden.
Ein Notarkonto wäre in diesem Fall für die Abwicklung eine Erleichterung.
Das ganze wäre ja nicht nötig wenn man eine Bank finden würde
die uns die gesamte summe gibt und wir die Hälfte nach dem
Verteilungstermin wieder zurückzahlen, aber die Finanzierung
von diesem viel höheren Betrag setzt natürlich auch ganz
andere einnahmesituationen voraus.
Werde nächste woche den Tipp mit dem Rechtspfleger mal
befolgen und beim Amtsgericht mal nachfragen.
Es kommt darauf an ob die Finanzierung schon auf die ganze Summe abgeschlossen wurde.
Wenn ja sieht es schon schlecht aus.
Grundsteuern musst Du auch auf die Gesamtsumme zahlen.
Ansonsten kannst Du auf Geld verzichten das bleibt Dir freei gestellt…
Wenn Du Dir hier nicht wieder ein Eigentor schiesst…