Verzicht auf Verzinsung bei der Kaution

Hallo,

als ich meinen Mietvertrag unterschrieben habe, war ich in einer ziemlich großen Notlage. Ich war schwer krank und musste deshalb auch mein Geschäft schließen. Da ich nun auch keine Einnahmen mehr hatte, habe ich nach und nach alle meine Wohnungen verkauft und schließlich Hartz4 angemeldet. Ich hatte zwar keine Schulden, war aber froh, dass mir ein ehemaliger guter Kunde eine Wohnung zum Mieten anbot. Da er meine Notlage kannte, hat er das ausgenutzt und mich gezwungen, bei der Kautionsvereinbarung zu unterschreiben, dass ich auf eine Verzinsung der Kaution verzichte. Nun hat er die Wohnung verkauft und beruft sich auf meine Unterschrift. Ist das so in Ordnung?

Danke Andromedes

menschlich in keinem Fall.
aber rechtlich ? Man kann m.E. nach beiderseitig die Verzinsung ( die ja aktuell lächerlich gering bis nicht vorhanden wäre) vertraglich ausschließen.

Was willst du jetzt noch gegen eine möglichweise vorliegende Nötigung zu dieser Vereinbarung machen. Du müsstest es beweisen, das es erzwungen war und nicht gewollt. Kannst du das ?
Und nochmal, was entgeht dir hier, um wie viele Jahre ginge es und welche Zinsen würden dir hier entgehen. Gut wenn das noch aus zinsstarken Jahren (Jahrzehnten) zurück wäre dann mag da eine kleine Summe zusammengekommen sein, aber sonst ?
Nachtrag:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

Absatz 4 untersagt eine Abweichung zum Nachteil des Mieters.

mfG
duck313

Servus,

berufen kann er, soviel er lustig ist.

Aber es hilft ihm nichts - die von Dir unterschriebene Vereinbarung ist unwirksam.

Dir aber auch nicht - er ist nämlich verpflichtet, die Kaution mit 0,01 % Zinsen p.a. anzulegen. Könnte immerhin für ein Bonbon reichen, je nachdem, um welchen Zeitraum es geht.

Schöne Grüße

MM

Das wäre die fehlende Verzinsung aber nicht, zumindest nicht explizit, denn in Absatz 3 wiederum steht: „Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.“

Es steht aber nicht, dass die ander Anlageform Zinsen abwerfen muss. Und wie du schon sagtest, bei den heutigen Zinsen …

Menschlich ist das allerdings daneben, das sehe ich auch so.

Es ist aber keine besondere Anlageform vereinbart, sondern bloß ganz allgemein der Verzicht des Mieters auf Verzinsung. Das ist unwirksam.

Bei einer Kaution von z.B. 700 € hat er in vier Jahren einen Anspruch auf knapp dreißig Cent Zinsen, den ihm keiner wegnehmen kann.

Schöne Grüße

MM

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Und wenn der Fragesteller immer noch im Alg II Bezug ist, dann wird der auch noch als Einnahme zu 100 % angerechnet.

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Rechtslage hin oder her:

Da es seit Jahren keine Zinsen mehr gibt, oder allenfalls im 0,0x % Bereich, würde ich mir die Gedanken schenken.