Moin, Wolfgang!
Ich habe eine Immobilie gekauft, frei von Lasten und Rechten
Dritter.
Wie Du vielleicht mitbekommen hast, habe ich ebenfalls gekauft, daher mußte ich mich auch mit diesem Thema befassen.
Der Kauf wurde an Ort und Stelle notariell
beurkundet.
Das war zwar bei uns nicht an Ort und Stelle, aber logischerweise haben wir auch eine notarielle Beurkundung 
Kurz danach meldete sich die Gemeinde und
verlangte für ihren Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht eine Gebühr
von einigen zig Euro. Ich hab das Verlangen ignoriert. Mein
Haus, frei von Rechten Dritter, da kann keiner mehr kommen -
dachte ich. My house is my castle und ich kann ungebetene
Gäste nötigenfalls mit der Schrotflinte fortjagen - denke ich
immer noch.
An dieser Stelle lagst Du leider völlig daneben, lieber Wolfgang. Der Notar hätte Dich eigentlich bereits darauf hinweisen müssen oder sollen, jedenfalls hat das unser Notar getan.
Bei jedem Grundstückskauf ist es eine zwingende Voraussetzung, das die jeweilige Gemeinde entweder erklärt, das sie kein Vorkaufsrecht für das betreffende Grundstück hat oder das sie alternativ ein bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausübt. Und für diese Erklärung verlangen die Gemeinden wie für jeden anderen Handschlag ordentlich Kohle, natürlich von Dir als potentem Spender. Diese Erklärung nennt sich allgemein „Negativzeugnis“.
Heute holte sich die Gemeinde „ihr Geld“ per
Vollstreckungsbeamten bei mir ab. Der Beamte kann nichts
dafür. Er ließ sich sogar meinen Kaffee schmecken und wunderte
sich nur, weshalb ich einen staatlichen Gebührenbescheid
anzeifle. Das hätte schon alles seine Ordnung, meinte er
*grmmpf*
Womit der Beamte auch Recht hatte. Die Grundlage für das gesetzliche Vorkaufsrecht findest Du im BauGB, dort in den §§24-28. Schau einfach mal hier: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bbaug/BJNR003410…
Es ist nur ein vergleichsweise lächerlicher Betrag, aber der
Vorgang ärgert mich. Ich fühle mich gerupft.
Das geht mir häufiger so, Dir sicherlich auch. Aber Du weißt sicher, das für eine amtliche Handlung nicht zwingend ein vernünftiger Grund vorhanden sein muß, oder? Und in diesem Fall sind es doch zum Glück wirklich nur Peanuts.
Mir selber geht es grad so, das aufgrund des persönlichen Ermessens eines allmächtigen Bürofurzers im Bauamt mein Bauvorhaben um ungefähr 3 bis 4 T€ teurer wird, als nötig. Dazu kann ich Dir, wenn es Dich interessiert, die komplette Story schreiben. Da rollen sich Dir sicher die Fußnägel hoch.
Immobilienverkäufer war eine staatliche Gesellschaft und eine
andere staatliche Stelle will nun Geld - wofür eigentlich?
Wenn eine staatliche Stelle die Immobilie verhökert, muß sie
sich doch vor dem Verkauf, allemal vor der Beurkundung des
Verkaufs, mit den Leuten in Verbindung setzen, die ein
Vorkaufsrecht haben. Wenn dann jemand sein Vorkaufsrecht nicht
in Anspruch nimmt, darf der Verkauf an einen anderen, in
diesem Fall an mich, stattfinden. Die Dinge müssen also im
Vorfeld des Verkaufs erledigt sein. Glaubte ich bisher
wenigstens.
Glauben heißt leider nicht wissen, Wolfgang. Auch bei mir ist es so, das die Verkäuferin eine Firma ist, die 100%iges Eigentum der Gemeinde ist. Und selbige Gemeinde hielt die Hand für die Ausstellung eines Negativzeugnis. Wobei es bei uns so war, das dieses Negativzeugnis uns erst ausgehändigt wurde, nachdem wir bezahlt hatten. Logische Folge war, das wir überhaupt nichts im Grundbuch hätten eintragen lassen können ohne diesen Schriebs. Es wundert mich, das es bei Dir anders lief. Die meisten Gemeinden stellen dieses Negativzeugnis mittlerweile erst aus, wenn das Geld da ist. Und vorher kann eine Umschreibung im Grundbuch nicht erfolgen.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Wegelagerei?
Wie schon gesagt, BauGB §§24-28. Unter dem oben genannten Link nachzulesen. Es tut mir ja leid für Dich, aber um die Zahlung dieses Betrages wirst Du nicht herum kommen. Du solltest nur nicht versuchen, das logisch nachzuvollziehen, das kannst Du nicht. Dafür hast Du zuviel Verstand, denke ich.
Gruß vom
Dicken MD.