Verzicht auf Vorkaufsrecht soll etwas kosten

Hallo!

Ich habe eine Immobilie gekauft, frei von Lasten und Rechten Dritter. Der Kauf wurde an Ort und Stelle notariell beurkundet. Kurz danach meldete sich die Gemeinde und verlangte für ihren Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht eine Gebühr von einigen zig Euro. Ich hab das Verlangen ignoriert. Mein Haus, frei von Rechten Dritter, da kann keiner mehr kommen - dachte ich. My house is my castle und ich kann ungebetene Gäste nötigenfalls mit der Schrotflinte fortjagen - denke ich immer noch. Heute holte sich die Gemeinde „ihr Geld“ per Vollstreckungsbeamten bei mir ab. Der Beamte kann nichts dafür. Er ließ sich sogar meinen Kaffee schmecken und wunderte sich nur, weshalb ich einen staatlichen Gebührenbescheid anzeifle. Das hätte schon alles seine Ordnung, meinte er *grmmpf*

Es ist nur ein vergleichsweise lächerlicher Betrag, aber der Vorgang ärgert mich. Ich fühle mich gerupft. Immobilienverkäufer war eine staatliche Gesellschaft und eine andere staatliche Stelle will nun Geld - wofür eigentlich? Wenn eine staatliche Stelle die Immobilie verhökert, muß sie sich doch vor dem Verkauf, allemal vor der Beurkundung des Verkaufs, mit den Leuten in Verbindung setzen, die ein Vorkaufsrecht haben. Wenn dann jemand sein Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nimmt, darf der Verkauf an einen anderen, in diesem Fall an mich, stattfinden. Die Dinge müssen also im Vorfeld des Verkaufs erledigt sein. Glaubte ich bisher wenigstens.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Wegelagerei?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Du solltest in jedem Falle den Notar, welcher den Kaufvertrag und die notarielle Beurkundung abgewickelt hat, diesbezüglich ansprechen.

Er kann sich nicht einfach, falls er es tut, herausreden davon nichts gewußt zu haben. Diese Information hätte er von dem Verkäufer erhalten müssen. Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, muß er Dir weiterhelfen. Laß’ Dich wegen der Kosten nicht einfach abwimmeln.

Mich würde einmal interessieren wie er sich dazu stellt.

Viel Glück und weiterhin gutes Durchhaltevermögen!

Gruß
Michael

Moin, Wolfgang!

Ich habe eine Immobilie gekauft, frei von Lasten und Rechten
Dritter.

Wie Du vielleicht mitbekommen hast, habe ich ebenfalls gekauft, daher mußte ich mich auch mit diesem Thema befassen.

Der Kauf wurde an Ort und Stelle notariell
beurkundet.

Das war zwar bei uns nicht an Ort und Stelle, aber logischerweise haben wir auch eine notarielle Beurkundung :smile:

Kurz danach meldete sich die Gemeinde und
verlangte für ihren Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht eine Gebühr
von einigen zig Euro. Ich hab das Verlangen ignoriert. Mein
Haus, frei von Rechten Dritter, da kann keiner mehr kommen -
dachte ich. My house is my castle und ich kann ungebetene
Gäste nötigenfalls mit der Schrotflinte fortjagen - denke ich
immer noch.

An dieser Stelle lagst Du leider völlig daneben, lieber Wolfgang. Der Notar hätte Dich eigentlich bereits darauf hinweisen müssen oder sollen, jedenfalls hat das unser Notar getan.
Bei jedem Grundstückskauf ist es eine zwingende Voraussetzung, das die jeweilige Gemeinde entweder erklärt, das sie kein Vorkaufsrecht für das betreffende Grundstück hat oder das sie alternativ ein bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausübt. Und für diese Erklärung verlangen die Gemeinden wie für jeden anderen Handschlag ordentlich Kohle, natürlich von Dir als potentem Spender. Diese Erklärung nennt sich allgemein „Negativzeugnis“.

Heute holte sich die Gemeinde „ihr Geld“ per
Vollstreckungsbeamten bei mir ab. Der Beamte kann nichts
dafür. Er ließ sich sogar meinen Kaffee schmecken und wunderte
sich nur, weshalb ich einen staatlichen Gebührenbescheid
anzeifle. Das hätte schon alles seine Ordnung, meinte er
*grmmpf*

Womit der Beamte auch Recht hatte. Die Grundlage für das gesetzliche Vorkaufsrecht findest Du im BauGB, dort in den §§24-28. Schau einfach mal hier: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bbaug/BJNR003410…

Es ist nur ein vergleichsweise lächerlicher Betrag, aber der
Vorgang ärgert mich. Ich fühle mich gerupft.

Das geht mir häufiger so, Dir sicherlich auch. Aber Du weißt sicher, das für eine amtliche Handlung nicht zwingend ein vernünftiger Grund vorhanden sein muß, oder? Und in diesem Fall sind es doch zum Glück wirklich nur Peanuts.
Mir selber geht es grad so, das aufgrund des persönlichen Ermessens eines allmächtigen Bürofurzers im Bauamt mein Bauvorhaben um ungefähr 3 bis 4 T€ teurer wird, als nötig. Dazu kann ich Dir, wenn es Dich interessiert, die komplette Story schreiben. Da rollen sich Dir sicher die Fußnägel hoch.

Immobilienverkäufer war eine staatliche Gesellschaft und eine
andere staatliche Stelle will nun Geld - wofür eigentlich?
Wenn eine staatliche Stelle die Immobilie verhökert, muß sie
sich doch vor dem Verkauf, allemal vor der Beurkundung des
Verkaufs, mit den Leuten in Verbindung setzen, die ein
Vorkaufsrecht haben. Wenn dann jemand sein Vorkaufsrecht nicht
in Anspruch nimmt, darf der Verkauf an einen anderen, in
diesem Fall an mich, stattfinden. Die Dinge müssen also im
Vorfeld des Verkaufs erledigt sein. Glaubte ich bisher
wenigstens.

Glauben heißt leider nicht wissen, Wolfgang. Auch bei mir ist es so, das die Verkäuferin eine Firma ist, die 100%iges Eigentum der Gemeinde ist. Und selbige Gemeinde hielt die Hand für die Ausstellung eines Negativzeugnis. Wobei es bei uns so war, das dieses Negativzeugnis uns erst ausgehändigt wurde, nachdem wir bezahlt hatten. Logische Folge war, das wir überhaupt nichts im Grundbuch hätten eintragen lassen können ohne diesen Schriebs. Es wundert mich, das es bei Dir anders lief. Die meisten Gemeinden stellen dieses Negativzeugnis mittlerweile erst aus, wenn das Geld da ist. Und vorher kann eine Umschreibung im Grundbuch nicht erfolgen.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Wegelagerei?

Wie schon gesagt, BauGB §§24-28. Unter dem oben genannten Link nachzulesen. Es tut mir ja leid für Dich, aber um die Zahlung dieses Betrages wirst Du nicht herum kommen. Du solltest nur nicht versuchen, das logisch nachzuvollziehen, das kannst Du nicht. Dafür hast Du zuviel Verstand, denke ich.

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo Wolfgang,

es ist möglich, dass die Gemeinde aufgrund irgendwelcher gesetzlichen Ermächtigungen ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück hatte. Dieses Recht wird nicht im Grundbuch eingetragen, ich meine mich zu erinnern als „öffentliche Last“.
Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wird muss der Notar sich vor Eintrag ins Grundbuch von der Gemeinde bestätigen lassen, dass ein Vorkaufsrecht nicht vorliegt bzw. ein solches nicht in Anspruch genommen wird.
(Darauf hätte dich der Notar eigentlich hinweisen müssen, zumindest war das bei mir so.)
Für diese Verwaltungstätigkeit (es ist wirklich ein nicht unerheblicher Aufwand, da je nach Größe der Gemeinde verschiedene Stellen zuständig sein können) verlangt die Gemeinde eine Gebühr - wie für jedes Verwaltungshandeln überhaupt (sei es Personalausweis, Hochzeit etc.)
Sinn von Gebühren ist es, dass derjenige der die Verwaltungsleistung in Anspruch nimmt, diese auch bezahlen soll und nicht die Allgemeinheit über Steuern.

Gruß
HaWeThie