Ein Bekannter hat ein Problem, bei dem ich helfen möchte. Ich hoffe, ich hab das jetzt alles richtig verstanden - es geht um Folgendes:
Wenn auf der Suche nach einem kostenlosen Messenger versehentlich mit einem kostenpflichtigen Anbieter (Kostenhinweis vorhanden, aber klein und geschickt platziert) ein Vertrag (mit 24 Monaten Laufzeit für ca. 100,- Euro pro Jahr - Vorkasse innerhalb von 7 Tagen) zustande kommt, indem der Name angegeben wird bzw. indem auf den „Sende“-Button geklickt wird UND wenn die damit verbundene Akzeptanz der AGBs gleichzeitig (auch in sehr klein) beinhaltet, daß auf das Recht auf Widerruf verzichtet wird…
…besteht da irgendeine Chance aus der Nummer noch rauszukommen???
Ein schneller Rat wäre echt super!!!
Vielen Dank vorab und allen einen schönen Restsonntag
beinhaltet, daß auf das
Recht auf Widerruf verzichtet wird…
Die Klausel kann nur dann greifen, wenn der Verkäufer bereits in Vorleistung gegangen ist. Sprich es wurde etwas individuell für den Käufer hergestellt (Fotoabzug), es wurde vom Verkäufer etwas beantragt (Domain-Adresse, Handynummer etc. - das gilt auch als individuell hergestellt) - oder es wurden Nahrungsmittel etc. verkauft.
Bei „normalen“ Artikeln ist das unwirksam.
Die Klausel kann nur dann greifen, wenn der Verkäufer bereits
in Vorleistung gegangen ist. Sprich es wurde etwas individuell
für den Käufer hergestellt (Fotoabzug), es wurde vom Verkäufer
etwas beantragt (Domain-Adresse, Handynummer etc. - das gilt
auch als individuell hergestellt) - oder es wurden
Nahrungsmittel etc. verkauft.
Bei „normalen“ Artikeln ist das unwirksam.
Soweit ich weiß, handelt es sich lediglich um ein Anmeldungsprozedere, wie für kostenlose Addys etc. und es wurden wohl Zugangsdaten verschickt, allerdings funktionierte dieser Messenger-Dienst noch gar nicht. Da kam wohl die Meldung: beim nächsten Login würde die Freischaltung versucht werden und dies kam ca. 2-3 Mal. Danach hat er keinen Versuch mehr gestartet, sich anzumelden.
Als nächstes kam dann besagte Rechnung…
Und danach fiel dann blöderweise erst das „Kleingedruckte“ auf.
Direkt mit dem Hinweis auf Zahlungseingang innerhalt von 7 Tagen oder es würden konsequent Maßnahmen vom Anbieter ergriffen.
Über Google hat er nach MSN Messenger gesucht.
Gefunden hat er einen Link für Windows Live Messenger 8.5
und ist von dem kostenlosen Messenger ausgegangen.
Ich hab mir jetzt mal diese Anbieter-Seite besorgt.
naja
mit diesem direkten Link dorthin wird das „Allgemeine Problem“ wohl zu einem „speziellem Problem“ von dir / euch, was wohl gegen die Board-Regeln verstößt und ich gar nicht mehr antworten sollte.
Ich darf aber die allgemeine Frage in den Raum stellen, ob so eine Homepage selbst überhaupt rechtlich so einwandfrei ist - Freeware, die an jeder Ecke kostenlos zu haben ist, als eine Art „Club mit Gebühr“ zum Download anbieten? Ob die Softwareentwickler wissen was mit ihrer Software so getrieben wird?
Sorry, das ist kompletter Unsinn.
Hier geht es um eine Dienstleistung, nicht um einen Artikel. Und da erlischt das Widerrufsrecht, wenn vor Ablauf der entsprechenden Frist mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Dienstleitung begonnen wird. Siehe §312d Abs.3 Satz 2 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Ob hier ein wirksamer Vertrag allerding zustande gekommen ist, weiß ich nicht. Dazu findet man vielleicht hier: http://www.verbraucherrechtliches.de/ etwas.
Gruß
loderunner (ianal)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
@ Maveric99a Re: naja
Hoffentlich liest Du das noch rechtzeitig…
Nein, solche Seiten sind NICHT so GANZ sauber.
Mittlerweile liegt ein Mustervordruck von der Rechtschutzversicherung vor, der verwendet werden kann, falls dieser Betreiber meinen Bekannten noch einmal anschreiben sollte. Und bis dahin wurde geraten, einfach nicht zu reagieren - Rechnung hin oder her.
Da hat er wohl nochmal Glück gehabt!
Ich würde den Teil mit dem Link auch gern löschen,
habe aber noch keine Möglichkeit dazu gefunen.
Was zu tun wäre…
Viele Betreiber solcher undurchsichtigen Seiten sind bereits bekannt. In einem solchen Falle erst einmal auf Rechnung etc. gar nicht reagieren. Für den Fall, daß der Seitenbetreiber dann keine Ruhe gibt, haben z.B. Rechtschutzversicherungen entsprechende Briefvorlagen, welche dann verwendet werden können.
Falls mal jemand in diese blöde Situation geraten sollte…