Verzicht auf Widerspruchssrecht

Hallo,

da gibt es im Internet eine Downloadbörse, wo man, wenn man einmal etwas runterlädt, sich zu einem Zweijahres-Abo verpflichtet. Auf dem Anmeldeformular steht „Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht.“

Ich nehme an, dass dieser „Verzicht“ ungültig ist. Richtig?

Grüße
Carsten

Hallo,

Ich nehme an, dass dieser „Verzicht“ ungültig ist. Richtig?

nicht unbedingt. In BGB 312d heißt es:

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: […]

  1. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Auf diese Regelung berufen sich eigentlich alle derartigen Plattformen.

Gruß

S.J.

Hast Du Dir die AGB´s richtig durchgelesen? Ich denke mal, wir sind auf den gleichen „Mist“ hereingefallen. Laut AGB´s besteht jedoch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Google doch mal unter dem Namen der Firma, es dürfte sich um eine LTD-Firma handeln. Beim googeln wirst Du einiges finden!
Gruß
Kikibalu

Ja, aber diese Norm greift nur, wenn der Kunde den Download dann auch getätigt hat (so isses wohl hier geschehen).

Ja, aber diese Norm greift nur, wenn der Kunde den Download
dann auch getätigt hat (so isses wohl hier geschehen).

Das müsstest Du bitte mal mit Quellen belegen. Im Gesetzestext steht das so nämlich nicht, sondern vielmehr, dass „der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung […] begonnen hat“. Dem Verbraucher die Möglichkeit einzuräumen, Downloads durchzuführen, sehe ich klar als Ausführung der Dienstleistung. Insbesondere bei einem Abo geht es ja nicht darum, einzelne Downloads abzurechnen, sondern einen Pool zur Verfügung zu stellen, aus dem sich der Kunde nach belieben bedienen kann.

Gruß

S.J.