Verzicht Pflichtteil, Verkauf Haus von Vater an Tochter
Hallo,
A+B sind verheiratet, beide 65 und haben drei Kinder, C, D und E. Das Haus gehört A alleine. Er verkauft es nun an Tochter C für 115000 €. Der KP setz sich wie folgt zusammen: 15000 sind zu zahlen und 100 T€ kapitalisiertes Wohnrecht. Es wird für A + B ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt (Jahresmietwert wird mit 10000 € fest gehalten). Wert des Hauses ist aufgrund des Alters schwer zu sagen, ein Gutaschten gibt es nicht. Bodenrichtwert sind 50000 €. C wird ca, 100 T€ für Renovierung investieren müssen.D+E sollen im gleichen Zuge auf ihren Pflichtteilsanspruch gegen A+B verzichten in Bezug auf das Grundstück.
Frage: der KP ist sicher sehr niedrig angesetzt, das Erbe von D+E geht hier sicher unter. Aber hätten die beiden bereits jetzt einen Pflichtteilsanspruch den sie geltend machen könnten, müssten also ausbezahlt werden obwohl A+B noch leben?
Frage: angenommen A verstirbt in 5 Jahren, gibt es dann für D und E einen Pflichtteilsanspruch aufgrund des Wohnrechtes und müssten die beiden dann ausbezahlt werden? wenn sie jetzt nicht verzichten?
Frage: sehe ich das richtig dass C in diesem Fall ja automatisch bevorzugt wäre da ja der Wert der Immobilie steigt da das Wohnrecht erlischt (zumindest die Hälfte des Wohnrechts bzw. der Anteil von A)?
auf was bezieht sich dann der Pflichtteil, auf das Wohnrecht, auf en Kaufpreis ode auf den tatsächlichen wert des Objektes zum jetzigen Übergabezeitpunkt?
A hat da Recht im Falle einer Zwangsversteigerung bei C vom Vertrag zurück zu treten, für diesen Fall wird bereits heute ein Widerruf aufschiebend bedingt erklärt). Wie verhält es sich wenn C nun eine Grundschuld für die Investition erstrangig einträgt, A+B also mit dem Wohnrecht in NAchrang gehen. Im Falle der zv A aber dann ja die Übertragung widerrufen hat, geht die Bank dann leer aus?
Vielen Dank schon mal.
der jetzige Pflichtteilsverzicht soll notariell festgehalten werden. D+E verzichten also in der Tat schon auf Geld wenn Sie das unterschreiben, auf wieviel hängt aber nicht vom Wohnrecht sondern vom jetzigen Wert des Hauses ab? Wollte man es richtig machen müsste also ein Gutachten her.