Verzichterklärung bei Mietvertr. kündigung

Hallo,

kurze frage.
Ist es üblich bei einer kündigung des Mietvtrages das der Vermiter dem Mieter eine Verzichtserklärung zuschickt die Unterschieben wieder an den Vermieter zurück soll, in dem man auf „sämtliche Rechte“ verzichtet?!!

Eine Schriftliche Kündigung liegt vor. Soweit ist auch alles klar die Wohnung wurde schon wieder vermietet. Wozu braucht der Vermieter dies dann noch?

Bin mal gespannt.

gr.

Hallo,

dieser Vermieter hat offensichtlich Guthaben, die er nicht herausgeben will. Kann sein aus Betriebs- und Heizkosten oder aus der Kaution. Bei Unterschrift verliert der Mieetr jeden Anspruch. Also- keinesfalls auf sämtliche Ansprüche verzichten, es sei denn man müsste mit Forderungen rechnen und dann kann man vereinbaren, das „beide Vertragsseiten gegenseitig auf sämtliche weitere Ansprüche verzichten“

Grüsse Günter

kurze frage.
Ist es üblich bei einer kündigung des Mietvtrages das der
Vermiter dem Mieter eine Verzichtserklärung zuschickt die
Unterschieben wieder an den Vermieter zurück soll, in dem man
auf „sämtliche Rechte“ verzichtet?!!

üblich ist dies keinesfalls

Eine Schriftliche Kündigung liegt vor. Soweit ist auch alles
klar die Wohnung wurde schon wieder vermietet. Wozu braucht
der Vermieter dies dann noch?

ist sie vielleicht während der Mietzeit des bisherigen Mieters - solange er alo Miete bezahlt - bereits vermietet worden und der VM kassierte doppelt ? Es scheint, der VM will sich ungerechtfertigt bereichern.

Grüsse Günter