Wenn man in einer Ehekrise aus dem gemeinsamen Haus auszieht, in der Hoffnung auf Besserung, überlässt man dem anderen Partner damit das Wohnrecht?
Hat man das Recht auf Rückkehr in das Haus bzw. hat der andere bei einer Trennung bessere Chancen, das Haus zu behalten?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Infos!
Verzichtet ein Ehepartner, der (vorübergehend) aus dem gemeinsamen Haus auszieht, auf das Wohnrecht?
Und wenn beide vorübergehend ausziehen, verlieren beide das Wohnrecht? -
Derjenige der beiden Partner, der sowas behauptet, sollte mal fünf Minuten nachdenken.
Ich glaub, bei einer gemeinsamen Immobilie würde nicht mal das Wohl eventuell vorhandener Kinder eine Rolle spielen, höchstens Gütertrennung und ähnliches. Wenn die sich nicht einigen können und/oder aus dem Haus zwei Wohnungen machen können, wird das Haus normalerweise verkauft und jeder kriegt seinen Anteil.
Grundlegend bleiben hier erst einmal die Eigentumsverhältnisse und der derzeitige Stand der Ehe zu berücksichtigen.
So lange es keine schriftliche Abtretungserklärung für das Nutzungsrecht, keinen gerichtlichen Beschluss auf Wohnungszuweisung, oder eventuell auch keinen entsprechenden Grundbuch-Eintrag bei gemeinsamem Besitz der Immobilie gibt, kann in einer noch nicht rechtswirksam geschiedenen Ehe auch durch vorübergehenden Auszugs eines der Ehepartner nicht das grundlegende Nutzungsrecht an der Immobilie / Wohnung grundlegend erlöschen.
So lange die Ehe noch nicht rechtswirksam geschieden wurde , gilt hier für gemeinsam genutzten Wohnraum erst einmal besonderer Schutz von Gesetzes wegen selbst dann, wenn nur ein Ehepartner rechtlich per Grundbuch Eigentümer an der Immobilie, oder per Mietvertrag der vorübergehende Besitzer der Wohnung wäre.
Das Nutzungsrecht kann hier dann bis zur rechstswirksamen Scheidung nur per gerichtlicher Wohnraumzuweisung, oder etwaig anderer amtlicher Rechtswege einseitig verfügt werden.
In besonders strittigen Sachlagen würde sich eine mögliche Wohnraumzuweisung bei noch kinderlosen Ehen eher an den Eigentümer der Immobilie richten, bei betreuungspflichtigen Kindern ( minderjährig ) hingegen eher orientiert zum Kindeswohl mit nur einem der Elternteile zum vorläufigen Verbleib in der Immobilie.
Natürlich hast Du weiterhin Dein Wohnrecht bei einer gemeinsamen Immobilie. Rein vorsorglich würde ich das aber dem hälftigen anderen Eigentümer deutlich und belegbar, also schriftlich (Einschreiben mit Rückschein oder so was) mitteilen. Etwa „Mein Auszug findet in der Hoffnung statt, dass eine vorübergehende wohnliche Trennung dazu führt, dass wir beide nicht mehr so angespannt im Alltag miteinander umgehen. Das ist aus meiner Sicht ein Friedensangebot, weil ich natürlich unverändert meine Wohn- und Eigentumsrechte behalte.“
Viel Glück und ein bisschen mehr Mut
LG
Amokoma1