Hallo an alle!
Kennt sich hier jemand mit Verzichtserklärungen für ALG I aus?
Angenommen, Person XY hat eine schulische Berufsausbildung gemacht und ist danach mehrere Monate arbeitslos.
Da er bis dahin keine Ansprüche auf ALG erworben hat, wird ihm weder ein ALG-Antrag noch eine Verzichtserklärung vorgelegt. Er lebt bis dahin auf Kosten der Eltern.
Einige Zeit später arbeitet er ein halbes Jahr lang bei einer Zeitarbeitsfirma, wird danach wieder arbeitslos. Bis dahin hat er ebenfalls noch keinen Anspruch auf ALG I. Wieder beantragt er kein ALG I oder unterzeichnet eine Verzichtserklärung.
Kurz darauf findet er wieder eine Stelle in der er 7 Monate bleibt, dann aber wieder entlassen wird.
Nun besteht ein Anspruch auf ALG I, den er auch in Anspruch nehmen möchte.
Von der Bundesagentur für Arbeit kommt nach Antragstellung ein Schreiben zurück, ihm fehle eine Arbeitsbescheinigung von der Schule(!?) sowie jeweils die Anträge auf ALG I für die letzten beiden Zeiten der Arbeitslosigkeit oder eine Verzichtserklärung.
- Worum handelt es sich bei dieser Verzichtserklärung?
- Sind entsprechende Verzichtserklärungen auch noch rückwirkend abzugeben?
- Erlischt mit einer Verzichtserklärung auch der Anspruch auf die entsprechenden Rentenzeiten?
- Kann die Bundesagentur bei Nichtbeantragung von ALG von einer stillschweigenden Verzichtserklärung ausgehen?
Würde mich über einige Antworten sehr freuen!