Mal angenommen, ein Bewerber weiss um die Ungültigkeit dieses Vertrags und unterschreibt diesen im Vorstellungsgespräch -mit Hinweis auf die dort genannten Paragraphen- gerade deswegen nicht. Kurze Zeit später bekommt er eine Absage von der jeweiligen Firma. Kann man aufgrund des zu unterschreibenden Vertrags weitere Schadensersatzansprüche (ausser den Fahrtkosten von (1)) geltend machen ? Immerhin könnte man ja weitere Zugeständnisse (auch finanzieller Natur) gemacht haben.
Ich sehe überhaupt keinen Schaden, den man geltend machen kann. Zumindest nicht anhand der jetzigen Fallschilderung. Die Fahrtkosten sind ebenfalls kein Schaden, erst recht keiner, der aus dem „miesen“ Arbeitsvertrag her rührt.
Welchen Schaden hast Du dir da denn so vorgestellt? Garnier das Ganze mal mit Beispielen.
Ich sehe überhaupt keinen Schaden, den man geltend machen
kann. Zumindest nicht anhand der jetzigen Fallschilderung. Die
Fahrtkosten sind ebenfalls kein Schaden, erst recht keiner,
der aus dem „miesen“ Arbeitsvertrag her rührt.
Ok.
Welchen Schaden hast Du dir da denn so vorgestellt? Garnier
das Ganze mal mit Beispielen.
Okay, man weiss ja nie auf was für Ideen die Leute so kommen. Z.B.
könnte man von dem potentiellen Kandidaten ja eine Vorleistung verlangen.
Vielleicht in Form einer Programmieraufgabe.
ABER: wenn man diese Aufgabe gut meistert, wird der potentielle AG es wohl
kaum wg. eines nicht unterzeichneten (und rechtlich ohnehin unwirksamen) Vertrags scheitern lassen. Und einem schlechten Kandidaten legt man ebendiesen
Vertrag gar nicht erst vor…