Verziehungsregeln bei gewendelter Treppe / Ausführung Betontreppe

Liebe/-r Experte/-in,

Thema: Betontreppe: Planung und Ausführung.

  1. Ist die Planung überhaupt richtig?
  2. Ist die davon abgeleitete Ausführung überhaupt akzeptabel?

Ich habe in den Unterlagen der TU-Dresden
( http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/faku… )

bei den Verziehungsregeln gelesen (Halbkreismethode oder auch Proportionalitätsmethode) dass die Mindestauftrittsbreite an der Mittelstufe bei gewendelten Treppen 10 cm sein muss.

Unser Architekt hat hier aber nur 6 cm eingeplant, wie auch an den benachbarten Stufen.

An der Lauflinie sollten die Stufen 26 cm breit sein.

(Die Treppenstufe soll 1 m breit sein, ich habe vom Treppenhausauge 50 cm gemessen und dann die Treppenstufenbreite, ich hoffe das war die Lauflinie)

Die tatsächliche Treppe sieht wie folgt aus:

Mal sind die Stufen an der Lauflinie wirklich 26 cm breit (aber selten) oft aber nur 22 cm oder 27 cm, 28 cm dann wieder 24 cm (ganz unterschiedlich breit).
Mal passt mein Fuß (Schuhgröße 40) auf die Stufe, mal nicht.
Ist das erlaubt, dass benachbarte Stufen so voneinander abweichen?

Auch gibt es Höheabweichungen auf den Stufen selbst.
z.B. von der äußersten rechten Seite der Stufe zur linken Seite der Stufe 1 cm Unterschied.

Auch sollen Holzstufen 4 cm auf die Beton-Stufen gelegt werden.
Bis der Granitboden der Etage aber beginnt sind es 5 cm Höhenunterschied zwischen Betonstufe und Bodenbelag (Granit) der Etage.

Einen ganzen cm kann man angeblich nicht mit Kleber vom Tischler ausgleichen.

Danke für ihre Antworten.

Guten Tag @christine,
eine ganz wichtige Regel lautet:
„Auftrittsbreite + 2 Steigungshöhen = 63 cm.“
So haben flach geneigte Treppen eine größere Auftrittsbreite als sehr steile Treppen.
Es kommt immer darauf an, wo sich die Treppe befindet. Im Einfamilienhaus gibt es nur die o.g. Regel. Im Mehrfamilienhaus gibt es die Mindestauftrittsbreite von 26 cm. Natürlich muss die gewählte Auftrittsbreite und die Höhe bei jeder Stufe absolut gleich sein. Abweichungen sind nur im geringen Millimeterbereich zulässig.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur und Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Grundsaetzlich müssen ALLE Stufen gleiche Abmessungen haben! Ansonsten gibt es Stolpergefahr.

Grüsse
Molnar