Hallo,
wer von euch weiß, was man bei einer Forderungsanmeldung unter verzinslichen und unverzinslichen Kosten versteht?
Gibt es hier einen Gesetzesauszug oder ähnliches?
Vielen Dank
Hallo,
wer von euch weiß, was man bei einer Forderungsanmeldung unter verzinslichen und unverzinslichen Kosten versteht?
Gibt es hier einen Gesetzesauszug oder ähnliches?
Vielen Dank
Hallo, kann mir nur vorstellen, dass es gewisse Dinge gibt wie z.B. Mietausfälle, die man bei der Forderungsaufstellung gleich incl. Zinsen angibt (5 % plus EZB-Basiszinssatz) und Forderunge, die man nicht verzinsen kann, die man aber ansetzen kann. Kann aber keinen Getz dazu nenne.
LG kerstinml
leider kann ich da keine antwort geben
Gib das mal bei Google ein , da findest du alles
„verzinsliche und unverzinsliche Kosten“
Hier kann ich leider nicht helfen. Vielleicht jemand anders. Sorry. Gruß Kitty
Hallo, nach meinem wissen sind verzinsliche Mittel, Barmittel oder eine Lieferung gegen die eine Rechnung steht. Unverzinslich sind Dinge wie Immobilien, oder Fahrzeuge die eingelegt wurden oder Werkzeuge.
Entschuldigung für nicht geantwortet haben! Bin gar nicht dazu gekommen. Hoffe, es haben sich Antworten gegeben. Ansonsten gerne nochmal anfragen, dann mache ich mir mehr Mühe Stellung zu nehmen. flexi