Verzinsung Anspar-AfA und Gewerbesteuer

hi,

habe mal irgendwo gelesen, dass die verzinsung der anspar-afa bei auflösung, bezügl. der ermittlung des gewerbeertrages aussen vor bleibt und nicht berücksichtig wird… bin ich da völlig auf dem holzweg, oder weiss jemand gleichlautend selbes zu berichten…

finde gerade nix entsprechendes gedrucktes…

gruß vom inder

hi,

nein, verzinsung gehört mit in gewerbeertrag nach § 7 GewStG, alles andere würde mich auch verwundern.

gruss vom

showbee

Hi !

Hab weder in den Kommentaren noch in FG-/BFH-Urteilen zu diesem Thema etwas finden können. Auch die Literatur scheint sich zu diesem Thema auszuschweigen. Es scheint daher als „Normalfall“ beurteilt werden zu müssen. Dies dann wie folgt.

Wenn du noch mal § 8 Nr. 1 GewStG genau durchliest, wirst du auf die Worte „Erweiterung des Geschäftsbetriebes“ stoßen. Zinsen, die also mit einer solchen Erweiterung im Zusammenhang stehen, sind danach zu berücksichtigen. Dass bei § 7g EStG die Erweiterung vordergründig ist, wird wohl auch kaum bestritten werden.

Meines Erachtens verlieren die Zinsen nach 7g, die durch die Auflösung und daher also für die „Nicht-Erweiterung“ anfallen, dennoch nicht ihren oben genannten Charakter. Wer daran zweifelt, muss die Anspar-AfA aber auch immer noch als „Verstärkung des Betriebskapitals“ ansehen und bei einer Laufzeit >1 Jahr (was ja meist der Fall ist) auch noch wegen dieser Regelung den 8 Nr. 1 berücksichtigen.

BARUL76

hi barul und showbee,

danke für die antworten - hatte das auch nur irgendwann mal geglaubt gehört zu haben… bez. der ausführungen im hinblick auf die zinsen zur erweiterung des betriebes etc. hinkt der vergleich m.e., da es sich ja nur um fiktive verzinsung (als ertrag) handelt… egal, wenn da irgendwas wäre in dieser hinsicht, gäbs sicher auch was zu finden in der einschlägigen literatur…

gruß vom inder

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