Verzinsung der Mietkaution

Hallo liebe Leute!
Die Mietkaution ist gem. § 551 ja zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzlegen.

  1. Wenn es um einen Mietvertrag geht, der 1994 begann und 2000 endete, welcher Zinssatz ist der übliche? Der zu Beginn oder Durchschnitt aus den Jahren?
  2. Wo könnte ich mich erkundigen?
    Danke schön schon jetzt, falls jemand eine Idee hat!
    Gruß, Birthe

Hallo Birthe,

Der übliche Zinzsatz ist der „genaue“ Satz, wie er in jedem einzelnen Jahr gewährt wurde.
Erkundigen kannst Du Dich bei Deiner Bank die Dir eine Aufstellung geben kann.
Du kannst aber auch die Werte der nachfolgenden Liste entnehmen, welche mir von meiner Bank aufgestellt wurde (um eine Kontrolle für die Kautionsberechnung seitens des Vermieters zu haben):

1994 2% / 12 Monate
1995 2% / 12 Monate
1996 2% / 12 Monate
1997 2% / 02 Monate 1,5% / 10 Monate
1998 1,5% / 12 Monate
1999 1,5% / 3,5 Monate 1,25% / 4 Monate 1% / 4,5 Monate
2000 1% / 12 Monate

Achte darauf, dass für die Berechnung der Zinsen für die einzelnen Jahre, NICHT immer der Wert der ursprünglichen Kautionshöhe herangezogen wird. Das wäre so nicht richtig, denn der Zinsertrag eines Jahres ist dem Grundwert hinzu zu rechnen (Zinseszins).
Die Rückzahlung der Mietkaution muss alle tatsächlich erwirtschafteten Zinserträge umfassen.
(Im übrigen… wenn es jetzt erst um die Be- oder Auszahlung der Kaution geht, so ist der Betrag seit 2001 bis zum Auszahlungszeitpunkt zu verzinsen.)

Gruß
Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Birthe,

was habt Ihr da schon wieder gemacht, dass sich diese Frage stellt?

Normalerweise wird für die Mietkaution ein Mietkautionskonto (i.d.R. Sparbuch) angelegt, das es bei der Bank als Produkt hierfür gibt.

Maßgeblich sind wie schon erwähnt die tatsächlich erhaltenen Zinsen und Zinseszinsen.

Gruß Ivo

Danke
Hallo,
danke schön für die detaillierte Aufstellung.
Waren ja nicht sonderlich zinsreich die Jahre…
Gruß, Birthe