Hallo, folgende Frage:
ich kaufe eine Wohnung - diese stand längere zeit in einem gewissen ausbauzustand leer. der verkäufer verkauft nun an mich.
hätte ich mich während der bauzeit für den kauf entschieden, wäre ich verpflichtet gewesen, nach Makler+Bauträgerverordnung
ratenweise den kaufpreis zu zahlen.
da nun die fertigstellung und der notarvertrag zeitlich eng beieinander liegen, bekommt der verkäufer beinahe auf einmal den kompletten kaufpreis - übergibt aber dann auch gleich an mich die wohnung.
Nun, will er für diesen vorteil meinerseits einen betrag von mir, da ich durch die schnelle übergabe keine finanzierungskosten hatte und auch durch die „schnelle“ übergabe der wohnung meine bisherige miete spare.
Kann es mein nachteil sein, wenn der verkäufer die wohnung zuvor nicht verkauft hatte ?
ist der verkäufer hier im recht, wenn ja , wo steht dies !?
oder kann er so etwas vielleicht auch einfach in seinen AGB vorschreiben.
DANKE für eure Mühe.
Frank