durch ein Schreiben eines Lebensversicherers wurde von einer Lebensversicherung erfahren, die ein Verwandter abgeschlossen hat. Dieser ist aber vor rund 20 Jahren verstorben. Jetzt wurde sich bei dem Versicherer gemeldet. Doch dieser will nicht den Betrag auszahlen, den er in dem ersten Schreiben garantiert hat. Es soll nur der Betrag ausgezahlt werden, den die Versicherung beim Tag des Versterben wert war. Das war vor 20 Jahren. Die Überschussbeteilung ist natürlich nur ein Bruchteil von dem angekündigtem Betrag.
Darf die Versicherung nur den unverzinsten Betrag ausbezahlen?
Hallo,
vermutlich kommt hier nur die Todesfallsumme von vor 20 Jahren zur Auszahlung? Wurde das Ableben des Versicherungsnehmers nicht der Gesellschaft gemeldet?
Gruß
A.
wenn eine leistung fällig wird (todesfall, ablauf etc.) und es meldet niemand dem unternehmen ( was aber eine obligenheit ist), kann der versicherer den betrag nur zinslos reservieren (nennt sich das), alles andere wäre ein bankgeschäft und ist den versicherern nicht erlaubt…