Gibt es bei Genussrechten eine gesicherte Verzinsung, also garantiert auf einen bestimmten Zeitraum oder gilt auch hier Hopp oder Top? Oder kann man evtl. sogar wählen zwischen Sicherheit mit geringer Verzinsung und Risiko und einer Top-Rendite-Aussicht? MvFG und vielen Dank im Voraus.
Das hängt von den Bedingungen der Genussrechten ab. Normalerweise hängen die am Unternehmenserfolg, d.h. kein Gewinn, keine Ausschüttung. Es gibt schon noch Abstufungen (erstrangig, nachrangig etc.), aber eine grosse Auswahl bleibt i. d. Regel nicht. Die Märkte sind da auch noch recht unreguliert und die Bezeichnungen uneinheitlich. Meines Erachtens gilt für sicherheitsorientierte Anleger ganz klar: Finger weg!!! Da ist immer mit einem Ausfall der Verzinsung und je nach Ausstattung mit Kapital verlust ( oder Kapitalherabsetzung) bei Teilnahme am Verlust der Gesellschaft zu rechnen.
Gruss
Zwer