Verzinsung Kaution bei Wohnung?

Huhu,

eine kaution muss unter anderen Verzinst werden. Nun hat aber vor einiger Zeit eine große Bank die sich auf Mietkaution spezialisert hat den Zinsatz für kautionskonnten auf 0,00% (für Juristen 0 von Hundert) gesetzt.

Ist die Analge der Kaution denn dann überhaupt rechtlich möglich?

cu naseweis

Vermieter hat die Kaution gesetzeskonform anzulegen. Mündelsicher, getrennt von seinem Vermögen auf ein Sparbuch mit 3-monatiger Kündigungsfrist.
Zinsen erhält der Kautionsgeber, erhöhen bis zum Auszug allerdings sie Kautionssumme (kein Recht auf Auszahlung).
Wenn alle Bedingungen eingehalten sind, hat der VM alles richtig gemacht.
Wenn es auf das Sparbuch keine Zinsen gibt, geht der Kautionsgeber leer aus.

vnA

Und was ist mit §551 BGB?
Hi.

Wenn es auf das Sparbuch keine Zinsen gibt, geht der
Kautionsgeber leer aus.

§551(3) BGB:
„Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. […] Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.“

Solange ein Zinssatz von 0% (noch) nicht üblich ist und es nicht um ein Wohnheim geht, hätte der Vermieter nicht korrekt gehandelt.

Gruß,
KHK

Wieso ist es nicht üblich, wenn eine deutsche Bank das anbietet? Selbst Bundesschatzbriefe liegen zZt bei 0,0 % in den ersten 3 Jahren.
Ich bin als Vermieter nicht verpflichtet irgendeine Bank, bei der ich nicht Kunde bin, die ich in meinem Dorf nicht erreichen kann oder deren Schalterbeamte ich nicht ausstehen kann, zu wählen, blos weil es dort 0,01 % Zinsen mehr gibt. Übliche Bank gibt übliche Zinsen. Punkt

vnA

Hallo !

sehe ich aber auch anders.

Denn,wenn nicht als Sparbuch angelegt,dann würde bei dem späteren Ärger, den der Mieter bei der Rückzahlung macht,ein Richter entscheiden auf der Basis des „durchschnittlichen Zinssatzes in Deutschland für Sparbücher“.
Und den müsste der Vermieter aus eigener Tasche auszahlen.

Das Anlegen zu 0,00 % ist wirtschaftlich „unvernünftig“ und wäre unzulässig. Er muss sich nämlich sehr wohl umschauen,was es an Zinsen gibt.
Eine Erstanlage zu 0,0 % wäre nicht hinzunehmen ! Ein späteres Herunterfallen des Zinssatzes,gut da mag man streiten ob er es jährlich etwa überwachen und ggf. umschichten muss.

Aber abgesehen davon,ein Null-Zinssatz für Sparbücher ist mir nicht bekannt. Und eine auf Kautions-Sparbücher( sind die etwas anderes?) spezialisierte Bank ist mir auch nicht geläufig.

MfG
duck313

http://mietkautionskonto.info/sparkonto-anbieter/

Da sind noch keine 0 %er dabei.
Wenn sich das mit dem Zinsniveau weiter so entwickelt wird er aber sicher (wie die Bundesschatzbriefe) irgendwann auch auftauchen.

vnA

Hai

Wieso ist es nicht üblich, wenn eine deutsche Bank das
anbietet?

Wenn einer vom Dach seines Hauses springt, heißt das noch lange nicht, dass es üblich ist, dass die Deutschen von den Dächern ihrer Häuser springen.

Ansonsten sind die Zinsen wirklich egal. Entscheidend ist, dass das Geld trotzdem getrennt vom Vermögen des Vermieters gehalten udn daher auf einem Kautionskonto angelegt werden muss. Ob mit 0,0 % oder 0,25 % verzinst, ist demgegenüber eigentlich fast egal.

smalbop

Vermieter hat die Kaution gesetzeskonform anzulegen.
Mündelsicher, getrennt von seinem Vermögen auf ein Sparbuch
mit 3-monatiger Kündigungsfrist.

Nein, der Zinssatz muss derjenige sein, der für eine dreimonatige Kündigungsfrist üblich ist, § 551 Abs. 3 S. 1 BGB.

Zinsen erhält der Kautionsgeber, erhöhen bis zum Auszug
allerdings sie Kautionssumme (kein Recht auf Auszahlung).

Wenn es auf das Sparbuch keine Zinsen gibt, geht der
Kautionsgeber leer aus.

Nein, denn wenn und solange 0,00% nicht üblich sind (und das sind sie bei dreimonatiger Kündigungsfrist wohl kaum), ist die Anlage ungenügend.

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