Guten Tag,
im Oktober 1991 habe ich 3.000 DM Mietkaution geleistet. (Mittlerweile haben wir den Euro).
Kann mir jemand sagen (schreiben) wie hoch die Mietkaution incl. Verzinsung (Zinzsatz) per dato ist. Soweit ich weis, hat mein Vermieter diese Kaution auf KEINEM Konto zu meinen Gunsten angelegt.
Im Moment ist noch alles im grünen Bereich, aber es kann sein das ich nächstes Jahr umziehen muss - und möchte schon heute einmal diese meine Frage in etwa abgeklärt haben.
Leider habe ich mich in meiner ursprünglichen Anfrage im Betrag geirrt, denn ich habe den Euro-Betrag (ca.) angegeben - soory …
Bitte antwortet mir an meine E-Mail >[email protected]
Ich kann mich auch irren, aber ich glaube das sieht nicht gut aus.
In der Regel darf der Vermieter zwar eine Sicherheit fordern, aber der Mieter hat die Wahl, wie diese zu erbringen ist. Könnte z.B. auch durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden.
Wenn man also nicht beim Vermieter die Deponierung der Kaution auf ein verzinsliches Bankkonto verlangt hat, könnte die Kaution zinslos geblieben sein.
Wenn jemand bessere Informationen hat, wäre ich ebenfalls sehr dankbar.
Moin,
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__551.html
hier steht die Rechtsgrundlage
und hier was zu Altverträgen
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…
vnA
Hallo und vielen Dank für die wenig erfreuliche Einschätzung der Sachlage.
M.E. kann es aber nicht sein dass ich „leer“ ausgehe, denn im Mietvertrag steht nicht nur der Kautionsbetrag sondern auch ganz unmißverständlich was der VM mit der Kaution zutun hat. Kaution nebst Zins und Zineszins zu Gunsten des Mieters, also kann ich mich nur „stirnrunzelnd“ fragen was gemeint ist.
Letztlich das der Vermieterehepaar (also beide) den Mietvertrag seinerzeit rechtsgültig unterschrieben …
Grüße aus dem Norden