Verzinsung Steuererstattung

Hallo!

A macht seine Steuer bald - oder spätestens nach Aufforderung = bekommt (zuviel gezahlte) Steuer bald zurück, aber keine Zinsen…

B schlumpft lange rum, hat jetzt zur Steuererklärung 2007 0,5% Zinsen auf die zuviel gezahlte Steuer bekommen = 4 Jahre und zusammen fast 25% (zwar zu versteuern, aber die Bank zahlt sicher nicht mehr :smile:)

Das ist ja schon ein interessantes Renditemodell!! :smile:)

Frage daher:

  • welche Verjährungsfristen gibt es für die Abgabe der EKSt-Erklärung?
  • wenn nicht: warum also nicht nutzen und lange warten = viel Zinsen?

cu kai

Hallo,

A macht seine Steuer bald - oder spätestens nach Aufforderung = bekommt (zuviel gezahlte) Steuer bald zurück, aber keine Zinsen…

B schlumpft lange rum, hat jetzt zur Steuererklärung 2007 0,5% Zinsen auf die zuviel gezahlte Steuer bekommen = 4 Jahre und zusammen fast 25% (zwar zu versteuern, aber die Bank zahlt sicher nicht mehr :smile:)
Das ist ja schon ein interessantes Renditemodell!! :smile:)

Im Moment ja. Allerdings sind das natürlich nicht 25% p.a., sondern man hat dem Staat wie lange zuviel Geld gegeben? Diese Zeit fängt ja schon mit den Vorauszahlungen an. Und dann beginnt die Verzinsung erst 15 Monate nachdem sie entstanden ist. Für das Steuerjahr 2006 (oder was wurde 2007 erklärt?) also erst am 01.04.2008.

Frage daher:

  • welche Verjährungsfristen gibt es für die Abgabe der EKSt-Erklärung?

Für freiwillige 4 jahre.

  • wenn nicht: warum also nicht nutzen und lange warten = viel Zinsen?

Es gibt Steuerpflichtige, die bis zu einem bestimmten Stichtag ihre Erklärung abgeben müssen. Und das ist regelmäßig der 31.05. des Folgejahres. Das kann auf Antrag verlängert werden oder verlängert sich automatisch bis 31.12., wenn man das einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lässt.
Die freiwillige Abgabe geht vier Jahre lang. Für das Jahr 2008 hätte man also bis 31.12.2012 Zeit gehabt. Der Zinslauf hätte am 01.04.2010 begonnen, so dass man jetzt im günstigsten Fall auf 35 Monate resp. 17,5% kommen könnte. Aber eben nicht p.a., sondern für Pi mal Daumen 44 Monate. Bins jetzt zu faul, aber das sind klar unter 5% p.a. Es relativiert sich also wieder ein bißchen. Und manch einer braucht die Liquidität vielleicht auch eher, weil er sich andernfalls mit teuren Krediten finanzieren müsste. Da können zweistellige % p.a. durchaus drin sein.

Grüße

Hallo!

klar nicht pro Jahr - 12 Monate x 0,5% sind (IMHO) 6%/Jahr…

für das Steuerjahr 2007 bis jetzt sind (weil erst ab 04/2009 gerechnet) 47 Monate (3/2013) - ok dagegen rechnen müsste man einen Zeitraum ab 3/2008 = 5 Jahre , ab dem eine mal angenommene frühestmögliche Verzinsung „in Eigenregie“ möglich wäre - mit Zins und Zinseszins würde das pro Jahr „4,kommanochwas“ % Zinssatz ergeben.

bei den üblichen Spar- und Tagesgeldkonten wäre 1% schon ne Wucht…

zu „4 Jahre“: wie passen dazu dann folgende Fälle:

  • Einkommenssteuererklärung für 2007 im Dezember 2012 abgeben - OHNE Rüge vom Amt (=sind ja FUENF Jahre… = und KEINE Beschwerde vom Amt)
  • Aufforderung des Amtes, die Erklärung für 2009 in 2012 (April oder so) abzugeben (=sind keine DREI Jahre = und schon Brief vom Amt)

beides ein Fall mit Gehalt plus ein bisschen Kapitalerträgen (kein Selbständiger, keine Rente, Landwirtschaft, Pachten oder sowas…) angenommen…

cu kai

für das Steuerjahr 2007 bis jetzt sind (weil erst ab 04/2009
gerechnet) 47 Monate (3/2013) - ok dagegen rechnen müsste man
einen Zeitraum ab 3/2008 = 5 Jahre , ab dem eine mal
angenommene frühestmögliche Verzinsung „in Eigenregie“ möglich
wäre - mit Zins und Zinseszins würde das pro Jahr
„4,kommanochwas“ % Zinssatz ergeben.

Das Finanzamt verzinst nur einfach, ohne Zinseszins.

zu „4 Jahre“: wie passen dazu dann folgende Fälle:

  • Einkommenssteuererklärung für 2007 im Dezember 2012 abgeben
  • OHNE Rüge vom Amt (=sind ja FUENF Jahre… = und KEINE
    Beschwerde vom Amt)

Wenn freiwillige Abgabe - dann paßt es garnicht.

Wenn Pflichtabgabe - dann könnten Verspätungszuschläge festgesetzt werden, welche die effektiven Zinsen wieder mindern würden.

  • Aufforderung des Amtes, die Erklärung für 2009 in 2012
    (April oder so) abzugeben (=sind keine DREI Jahre = und schon
    Brief vom Amt)

beides ein Fall mit Gehalt plus ein bißchen Kapitalerträgen
(kein Selbständiger, keine Rente, Landwirtschaft, Pachten oder
sowas…) angenommen…

Also offenbar freiwillige Abgabe(n). Da darf bei einer Abgabe im Dez. 2012 für 2007 gar keine Veranlagung erfolgen. Also nicht nur Zinsen futsch, sondern auch noch die Steuererstattung futsch!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo!

schon klar - das mit dem Zinseszins war nur ein vergleichbarer Satz, wenn man das Geld selbst verzinsen würde…

freiwillig/Pflicht - das muss ich wohl mal nachlesen…

Verspätungszuschläge gibt es doch nur, wenn insgesamt eine Steuerschuld besteht, oder? Etwa bei Selbständigen, die halt erst zu spät versteuern… (da kann es ja gar keine Zinsen geben…)

Wie „2012 für 2007 … Zinsen (und) … Steuererstattung futsch!“??

Ich hörte mal, es gebe keine Abgabefristen mehr???

mal gegoogelt widersprechen sich - soweit ich es verstanden habe - folgende beide Auslegungen:

http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer…

(freiwillig KEINE Anlaufhemmung = für Beispiel 2007 wäre Ende 2011 Schluss)

und http://www.steuertipps.de/lexikon/v/verjaehrung

(4-Jahresfrist beginnt mit Abgabe - was das Amt selten ausnutzen wird = doch wieder das gleiche wie oben?)

dagegen steht in
http://www.helpster.de/verjaehrung-der-steuererklaer…

„Bundesfinanzgericht stellt allgemeine Verjährungsfrist bei sieben Jahren fest“

= kann mir das mal jemand in „normalen“ Worten auseinanderstöpseln?

DANKE cu kai

freiwillig/Pflicht - das muß ich wohl mal nachlesen…

Verspätungszuschläge gibt es doch nur, wenn insgesamt eine
Steuerschuld besteht, oder?

Nein, nicht nur bei Steuerschuld. Es kommt darauf an, ob und wie hoch eine Steuer festgesetzt wurde. Trotzdem kann es insgesamt eine Steuererstattung ergeben.

Etwa bei Selbständigen, die halt
erst zu spät versteuern…

Nicht nur bei Selbständigen, auch z. B. bei Vermietern

(da kann es ja gar keine Zinsen
geben…)

Warum denn nicht?

Wie „2012 für 2007 … Zinsen (und) … Steuererstattung
futsch!“??

Ich hörte mal, es gebe keine Abgabefristen mehr???

Es zählt der Jetzt-Zustand. Und da ist die Abgabefrist für die Fälle der freiwilligen Abgabe der Einkommensteuererklärung eben nur 4 Jahre.

mal gegoogelt widersprechen sich - soweit ich es verstanden
habe - folgende beide Auslegungen:

http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer…

(freiwillig KEINE Anlaufhemmung = für Beispiel 2007 wäre Ende
2011 Schluß)

Ja, der Link verweist auf die aktuelle und logische Handhabung / Rechtsprechung.

und http://www.steuertipps.de/lexikon/v/verjaehrung

(4-Jahresfrist beginnt mit Abgabe - was das Amt selten
ausnutzen wird = doch wieder das gleiche wie oben?)

Nö, ist nicht so.

dagegen steht in
http://www.helpster.de/verjaehrung-der-steuererklaer…

„Bundesfinanzgericht stellt allgemeine Verjährungsfrist bei
sieben Jahren fest“

Die betraf Altfälle, der Hinweis darauf ist auch im ersten Link zu finden.

= kann mir das mal jemand in „normalen“ Worten
auseinanderstöpseln?

Ich hab’s versucht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald!

> Ich hab’s versucht.
jou Danke!!

demnach gibt es für den (echten) Fall einer Steuererstattung auf eine Erklärung zu 2007 erst Ende 2012 nur zwei Erklärungen:

  • das FA weiss auch nicht mehr :smile:
  • oder der Steuerpflichtige war in diesem Fall wohl auch ein Erklärungspflichtiger?

cu kai

demnach gibt es für den (echten) Fall einer Steuererstattung
auf eine Erklärung zu 2007 erst Ende 2012 nur zwei
Erklärungen:

  • das FA weiß auch nicht mehr :smile:

Wie ist das gemeint?

  • oder der Steuerpflichtige war in diesem Fall wohl auch ein
    Erklärungspflichtiger?

Weitere Möglichkeit wäre: Steuererklärung freiwillig innerhalb 4 Jahren fristgemäß abgegeben, also bis 31.12.2011, 24:00 Uhr, jedoch die Bearbeitung beim Finanzamt zog sich hin, so daß der Bescheid eben so spät kam / oder es war aus irgendwelchen Gründen ein Zweitbescheid, der erste kam bedeutend eher…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald