freiwillig/Pflicht - das muß ich wohl mal nachlesen…
Verspätungszuschläge gibt es doch nur, wenn insgesamt eine
Steuerschuld besteht, oder?
Nein, nicht nur bei Steuerschuld. Es kommt darauf an, ob und wie hoch eine Steuer festgesetzt wurde. Trotzdem kann es insgesamt eine Steuererstattung ergeben.
Etwa bei Selbständigen, die halt
erst zu spät versteuern…
Nicht nur bei Selbständigen, auch z. B. bei Vermietern
(da kann es ja gar keine Zinsen
geben…)
Warum denn nicht?
Wie „2012 für 2007 … Zinsen (und) … Steuererstattung
futsch!“??
Ich hörte mal, es gebe keine Abgabefristen mehr???
Es zählt der Jetzt-Zustand. Und da ist die Abgabefrist für die Fälle der freiwilligen Abgabe der Einkommensteuererklärung eben nur 4 Jahre.
mal gegoogelt widersprechen sich - soweit ich es verstanden
habe - folgende beide Auslegungen:
http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer…
(freiwillig KEINE Anlaufhemmung = für Beispiel 2007 wäre Ende
2011 Schluß)
Ja, der Link verweist auf die aktuelle und logische Handhabung / Rechtsprechung.
und http://www.steuertipps.de/lexikon/v/verjaehrung
(4-Jahresfrist beginnt mit Abgabe - was das Amt selten
ausnutzen wird = doch wieder das gleiche wie oben?)
Nö, ist nicht so.
dagegen steht in
http://www.helpster.de/verjaehrung-der-steuererklaer…
„Bundesfinanzgericht stellt allgemeine Verjährungsfrist bei
sieben Jahren fest“
Die betraf Altfälle, der Hinweis darauf ist auch im ersten Link zu finden.
= kann mir das mal jemand in „normalen“ Worten
auseinanderstöpseln?
Ich hab’s versucht.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald