Verzinsung Vergleich

Hallo zusammen,

folgender theoretischer Fall:

ein Arbeitnehmer wird gekündigt und reicht eine Arbeitsschutzklage ein. Es geht dabei um Zeiträume aus Ende 2010. Ende 2011 wird das Verfahren endlich beendet durch einen Vergleich. Der Arbeitgeber zahlt Anfang 2012 die mit Zustellung des Vergleichs fällig gewordenen Beträge.

Für welchen Zeitraum muss er Zinsen zahlen? Ab Ende 2010 bis Zahlungstag oder ab Zustellung Ende 2011 bis Zahlungstag?

Vielen Dank im voraus für die Antworten!

benhed

Hallo,

erst einmal ist zu klären ab wann den Zinsen fällig sind.
Steht im Vergleich „das Gehalt wird nebst Zinsen nachgezahlt“, dann wären die Zinsen ab Fälligkeit des Gehalts zu berechnen.

Steht im Vergleich „der AG zahlt drei Monatsgehälter und gut ist es“, dann sind die Zinsen erst ab Zustellung des Vergleiches fällig. Und für eine Woche Zinsen zu fordern ist schlechter Stil.

Zinsen würden übrigens nach BGB §288 berechnet (http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html)

Viele Grüße
Lumpi