Verzinsung von Kaution

Hallo,
ich habe folgende Frage bezüglich der Verzinsung der Kaution die man dem Vermieter übergeben tut.
Muss der Vermieter beim Auszug der Wohnung die gesamte Kaution plus die Zinsen zurückzahlen oder kann er auch nur die Kaution zurückzahlen?

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
mavi

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
Abs.3, 3.Satz, 2.Halbsatz

vnA