Hallo,
ich habe meine Mietwohnung zum 31.03.2010 gekündigt. Der Vermieter hielt es (aus für mich nicht nachvollziehbarem Grund) für nötig, das Kautionssparbuch im Januar 2010 schon aufzulösen.
Frage 1. Muss er mir für die drei Monate bis zum Kündigungstermin nachweisen können, dass er die Kautionssumme zinsbringend angelegt hat?
Weiterhin hat er nach Auszug 250 Euro einbehalten um evtl. Nebenkosten zu verrechnen. Nun ist fast ein Jahr vergangen und ich würde den Herrn Vermieter gerne auffordern mir meine Restkaution auszuzahlen.
Frage 2. Für die Unverschämtheit den vollkommen unangemessenen Betrag von 250 Euro über ein komplettes Jahr hinweg zurückzuhalten, würde ich gern Zinsen einfordern. Ist das rechtlich ok? Kann ich einen Nachweis einfordern, dass er das Geld angelegt hat?
Danke schon mal im Voraus,
Zoran