Verzinsung zurückbehaltener Mietkaution

Hallo,

ich habe meine Mietwohnung zum 31.03.2010 gekündigt. Der Vermieter hielt es (aus für mich nicht nachvollziehbarem Grund) für nötig, das Kautionssparbuch im Januar 2010 schon aufzulösen.

Frage 1. Muss er mir für die drei Monate bis zum Kündigungstermin nachweisen können, dass er die Kautionssumme zinsbringend angelegt hat?

Weiterhin hat er nach Auszug 250 Euro einbehalten um evtl. Nebenkosten zu verrechnen. Nun ist fast ein Jahr vergangen und ich würde den Herrn Vermieter gerne auffordern mir meine Restkaution auszuzahlen.

Frage 2. Für die Unverschämtheit den vollkommen unangemessenen Betrag von 250 Euro über ein komplettes Jahr hinweg zurückzuhalten, würde ich gern Zinsen einfordern. Ist das rechtlich ok? Kann ich einen Nachweis einfordern, dass er das Geld angelegt hat?

Danke schon mal im Voraus,

Zoran

Hallo Zoran,

der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution innerhalb von 6 Monaten nach Auszug auszuzahlen und bis dahin verzinst anzulegen.

Ein Nachweis hierfür ist nicht erforderlich - der Zeitraum in dem das Geld überlassen ist, ist nach der banküblichen Verzinsungshöhe von 90 Tage gebundenen Geldern zu verzinsen - theoretisch ungeachtet - ob das Geld unter dem Kopfkissen des Vermieters oder in der Bank liegt.

Ich wünsche Gutes Gelingen bei der Einforderung der Gelder.