Verzögerung JA / § 336 HGB

Hallo Zusammen,

lt. § 336 HGB hat der Vorstand einer Genossenschaft den Jahresabschluss in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Jahr aufzustellen.

Ist dies nur ein Soll, aber kein Muss? Wie sieht die Rechtslage aus.
Eigentlich müsste es doch ein Muss sein (Lg Berlin GWW1959, 164)

Der Jahresabschluss ist ja zwingend notwendig für das Auseinadersetzungsguthaben.

Wer kann helfen? Besten Dank
Mfg Marco

wie kommst du darauf, dass es sich um eine soll-vorschrift handelt ? bereits die amtliche überschrift besagt das gegenteil.