Verzogene Fenster - Vermieter reagiert nicht

Hallo Experten.

Nehmen wir mal folgendes an:
Ein Mieter zieht in ein Haus ein und stellt fest, das die Fenster verzogen sind und ein Großteil der Wärme (im Winter) durch die Schlitze der verzogenen Fenster verschwinden. An einem Fenster kann man, wenn es geschlossen ist, durchschauen (ich meine damit nicht durch die Scheibe sondern durch die 2 cm breite Lücke zwischen Fenster und Rahmen). Die Fenster sind ca. 30 Jahre alt und taugen überhaupt nichts mehr. Der Mieter wendete sich des Öfteren an den Vermieter mit der Bitte, dass der die Fenster von einem Handwerker richten lässt. Der Vermieter sagt immer brav ja, aber er macht nix. Der Mieter hat ihm nun eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Der Vermieter schrieb zurück, er würde sich imgehend darum kümmern. Die Frist ist seit 10 Tagen abgelaufen und es hat sich nichts getan. Wie sollte der Mieter weiter verfahren? Eine erneute Fristsetzung und bei Nichterfüllung die Miete kürzen? Wenn ja, um wie viel kann man die Miete kürzen?

Beste Grüße
Bert

Hallo Experten.

Nehmen wir mal folgendes an:
Ein Mieter zieht in ein Haus ein und stellt fest, das die
Fenster verzogen sind und ein Großteil der Wärme (im Winter)
durch die Schlitze der verzogenen Fenster verschwinden. An
einem Fenster kann man, wenn es geschlossen ist, durchschauen
(ich meine damit nicht durch die Scheibe sondern durch die 2
cm breite Lücke zwischen Fenster und Rahmen). Die Fenster sind
ca. 30 Jahre alt und taugen überhaupt nichts mehr. Der Mieter
wendete sich des Öfteren an den Vermieter mit der Bitte, dass
der die Fenster von einem Handwerker richten lässt. Der
Vermieter sagt immer brav ja, aber er macht nix. Der Mieter
hat ihm nun eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Der Vermieter
schrieb zurück, er würde sich imgehend darum kümmern. Die
Frist ist seit 10 Tagen abgelaufen und es hat sich nichts
getan. Wie sollte der Mieter weiter verfahren? Eine erneute
Fristsetzung und bei Nichterfüllung die Miete kürzen? Wenn ja,
um wie viel kann man die Miete kürzen?

Hallo,

derzeit würde ich eine Mietminderung nur deswegen akzeptieren, weil es zugig ist. Das Problem der Heizung hätte schriftlich im Winter mit Mietminderung angegangen werden müssen. Der VM ist nochmals - schriftlich - aufzufordern, da er sich in Verzug befindet, die Mängel bis zum 31.07.2005 beseitigen zu lassen. Mietzahlungen ab sofort unter Vorbehalt stellen. Eine Mietminderung von derzeit 3 % bis 30.09.2005 ankündigen, ab 01.01.2005 eine höhere Mietminderung vorbehalten.

Grüsse Günter

HAllo Günter,

danke für deine Antwort! Ist es auch möglich, selbst einen Handwerker zu beauftragen und die entstandenen Kosten von der Miete abzuziehen?

Gruß
Bert

HAllo Günter,

danke für deine Antwort! Ist es auch möglich, selbst einen
Handwerker zu beauftragen und die entstandenen Kosten von der
Miete abzuziehen?

Hallo,

ohne dass hier nicht der Weg der Mängelanzeige, die einzelnen Stufen der Fristen und Erklärungen eroflgen, ist dem Mieter nicht zu raten, selbst die Arbeit in Auftrag zu geben und dann einfach mit der Miete Aufrechnung zu erklären.

Grüsse Günter