Hallo Experten.
Nehmen wir mal folgendes an:
Ein Mieter zieht in ein Haus ein und stellt fest, das die Fenster verzogen sind und ein Großteil der Wärme (im Winter) durch die Schlitze der verzogenen Fenster verschwinden. An einem Fenster kann man, wenn es geschlossen ist, durchschauen (ich meine damit nicht durch die Scheibe sondern durch die 2 cm breite Lücke zwischen Fenster und Rahmen). Die Fenster sind ca. 30 Jahre alt und taugen überhaupt nichts mehr. Der Mieter wendete sich des Öfteren an den Vermieter mit der Bitte, dass der die Fenster von einem Handwerker richten lässt. Der Vermieter sagt immer brav ja, aber er macht nix. Der Mieter hat ihm nun eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Der Vermieter schrieb zurück, er würde sich imgehend darum kümmern. Die Frist ist seit 10 Tagen abgelaufen und es hat sich nichts getan. Wie sollte der Mieter weiter verfahren? Eine erneute Fristsetzung und bei Nichterfüllung die Miete kürzen? Wenn ja, um wie viel kann man die Miete kürzen?
Beste Grüße
Bert