Guten Tag. Das ein oder andere Fenster in meiner Wohnung hat sich verzogen. Muss ich jetzt oder spätestens bei Auszug eine Fensterreparatur vornehmen lassen oder ist das Vermietersache? Ich finde dazu keine Mietvertragsklausel, die mich verpflichten könnte.
Hi
Normaler weise ist so etwas unter Kleinreparaturen geregelt.
Gruß Claas