Hallo,
wenn ich als Spediteur Ware von Deutschland in die Schweiz Exportieren / transportieren soll, wie läuft es da ab mit dem Zoll?
muß ich die verzollung vornehmen? wenn ja wie läuft das ab? vorverzollung ?
oder muß der Kunde die verzollung vornehmen?
oder muß der Empfänger die verzollung machen?
Antwortr:
Guten Tag,
empfehle Ihnen zu Ihrem nächstgelegenen Zollamt in Deutschland zu gehen. Dort erhalten Sie die notwendigen Formulare und können in Ihrem Büro alles vorbereiten. Vielleicht geht auch eine Vorverzollung, dann läuft die Sache an der Grenze schneller.
Beachten Sie unbedingt die Öffnungszeiten des deutsche und schweizer Zolls. Wenn Sie zu ungünstigen Zeiten eintreffen kann sich alles verzögern oder es wird viel teurer. Mit Ihrem Kunden würde ich vereinbaren, dass alle Verzollungkosten zu seinen Lasten gehen. Außerdem sollten Sie bei Waren sich die deutsche Mwst. zurückholen (19%), denn in der Schweiz müssen Sie dann bei den meisten Produkten 7,6% Einfuhrsteuer bezahlen.
Das ist alles was ich laienhaft weiß. Vielleicht hilft es etwas. Brüße Beatrice
darin kenne ich mich nicht aus.
lg
sputnik
Meiner Meinung nach ist der Spediteur für die Verzollung zuständig. Soviel ich weiss gibt es hier beide Möglichkeiten, die Direktverzollung vor Ort oder der Vorverzollung mit dem Vorteil der Zeitersparnis bei der Einfuhr. Der Kunde bezahlt danach im Normalfall die Rechnung inkl. MwSt und der Aufwand für die Verzollung „sollte“ in der Preiskalkulation berücksichtigt sein.
Hallo!!
Danke, daß Du mich ausgewählt hast. Leider kann ich dazu keine auskunft geben
mfg
CS
Exgüse, für die Verzögerung in der Beantwortung - war ferienabwesend. Ist die Frage erledigt?
Beste Grüsse,
mirti
Sorry, keine Ahnung. Weshalb erkunndigst Du Dich nicht am Zoll?
Hallo Squallfx,
erstmal geht es zum zuständigen Zollamt in der Nähe, da muss man die Formulare, wie schon weiter oben geschrieben, geholt werden, damit man „Ermächtiger Ausführer“ wird, dies ist wichtig, da das sonst mit der Vorverzollung schwierig wird. Und ja: im Normalfall macht die Spedition die Vorverzollung.
Jetzt kommt es drauf an: Sollte der Warenwert unter 1000 € und 1000 kg liegen, so reicht vom Kunden eine Rechnung, liegt dies aber über dieser Grenze braucht man vom Kunden ein sogenanntes ABD (=Ausfuhrbegleitdokument) + Rechungen. Dies ist dann die „Vorbereitung“ auf die spätere Verzollung der Ware an der Grenze. Mit diesem Dokument kann man die Ausfuhr jetzt beim Zollamt via Zabis (Ausfuhren gehen nur noch online, nur noch in Ausnahmen darf ein Einheitspapier benutzt werden!) anmelden und ein T2 erstellen (dies ist nur für den Transit des Zollgutes bis zur Grenze bzw. wenn nötig auch durch die Schweiz). Das Anmelden und Erstellen ist relativ einfach, wenn man den Dreh raushat und das öfters gemacht hat.
Der Kunde kann im Normfall kein T2-Dokmuent erstellen.
(Habe ich leider auch erst gelernt, als schon was passiert war!)
Mit diesem Dokument geht es an der Grenze dann schneller und der LKW hat keine zu langen Standzeiten, was Kosten natürlich minimiert. Unser Grenzzollamt hat zum Beispiel von 7.00 - 18:00 Uhr (ist glaub ich, auch der Regelfall, dass die Zollämter an der Grenze zu diesen Zeit geöffnet sind!) geöffnet, es ist also förderlich in dieser Zeit dort anzukommen
. Dort wird dann die „richtige“ Verzollung durch Zollbeamte übernommen, die die Ware in den rollrechtlich Verkehr der Schweiz übernehmen. Danach kann der LKW einfach in die Schweiz einfahren und die Ware abliefern. Die Zeit, die der Fahrer im Zollamt verbringt, varriert je nach Packstücken, Gewicht und Voranmeldung. In der Regel sind es ca. 1,5 h, die er dort ist.
Die Kosten für die Verzollung: Wie oben schon genannt, sollten die Verzollungskosten an den Kunden weitergegeben werden.
Sollten noch Fragen hierzu da sein, einfach fragen. Erstelle dieses T2-Dokument so gut wie jeden Tag und habe mit der Materie sehr viel am Hut.