Welche Richtlinien bzw. Anforderungen muss meine Firma mit Sitz innerhalb der EU erfüllen um Bier auf Messen in Deutschland präsentieren zu dürfen bzw. für diesen Zweck importieren zu dürfen? (Verzollung, Dokumente, Verfahren)
Vielen Dank im Voraus
Guten Abend.
Grds. muss man erst einmal unterscheiden, ob das Bier aus der EU kommt oder erst aus einem Drittland in die EU eingeführt wird.
1.) Bier bereits in der EU
Konstellation a)
das Bier befindet sich bereits im zollrechtlich freien Verkehr, sprich: es ist bereits ordnungsgemäß versteuert. (Die Biersteuer ist eine so genannte harmonisierte Verbrauchsteuer, daher spielt es keine Rolle, dass die Biersteuer bereits in einem anderen Mitgliedstaat versteuert wurde)
Dies ist der einfachste Fall, da das Bier wie eine ganz normale Ware behandelt wird und innerhalb der EU ohne Beschränkungen verbracht werden kann.
Konstellation b)
Das Bier befindet sich unter Steueraussetzung, d.h. die Biersteuer wurde noch nicht entrichtet. Für diesen Transport ist ein so genanntes begleitendes bzw auch elektronisches Verwaltungsdokument notwendig (=eVD). Hierfür benötigt man ein so genannte Verbrauchsteuernummer, die über das zuständige Hauptzollamt (HZA) (nicht Zollamt) beantragt werden kann. Achtung: umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen (Buchhaltung, steuerliche Zuverlässigkeit, etc…) genauere Infos hierzu müssten über das HZA erfragt werden. Falls ein entsprechendes eVD vorhanden, kann das Bier auf der Messe ausgestellt werden und später wieder in ein Steuerlager verbracht werden ohne die Biersteuer zu bezahlen.
2.) Bier kommt aus einem Drittland
Konstellation a)
das Bier wird bei der Einfuhr in die EU vollständig versteuert (EUSt + Zoll + Biersteuer)
wie 1a)
Konstellation b)
das Bier wird unter Steueraussetzung (siehe 1b) eingeführt und später wieder ausgeführt. Das Bier wird zollrechtlich versteuert. Nachteil: Zoll + EUSt werden bei Wiederausfuhr nicht erstattet.
Konstellation c)
das Bier wird unter Steueraussetzung vorübergehend (!, besonderes Zollverfahren) eingeführt (siehe 1b). Vorteil: weder Zoll noch EUSt noch Biersteuer müssen entrichtet werden! Aber: besonderes Zollverfahren mit einzuhaltenden Firmalien und Auflagen notwendig und zu beachten!
Mein persönlicher Tipp: sofern es sich nicht um Konstellation 1a handelt und Sie sich mit den Zollformalitäten inkl. eVD nicht so gut auskennen, beauftragen Sie unbedingt eine Zollagentur mit der Abwicklung! Ansonsten gibt Ihnen Ihr HZA ausführliche Informationen zum eVD und der Steueraussetzung.
So, das war eine Menge Theorie, ich hoffe aber, dass Sie trotzdem den Überblick behalten… ![]()
Schönes Wochenende und freundliche Grüße
Welche Richtlinien bzw. Anforderungen muss meine Firma mit
Sitz innerhalb der EU erfüllen um Bier auf Messen in
Deutschland präsentieren zu dürfen bzw. für diesen Zweck
importieren zu dürfen? (Verzollung, Dokumente, Verfahren)
Vielen Dank im Voraus
Vielen Dank für die schnelle und sehr verständliche Antwort, glücklicherweise wird die Ware bereits bei uns im Ausland versteuert, somit trifft 1a) zu. Die Abläufe bez. eVD sind mir vertraut und da mir das Ansuchen der Steuerlagernummer und weiterer benötigter Kennziffern für eine Messe als überaus aufwändig erschien, froh dies nicht zu benötigen.
Vielen Dank und schönes Wochende auch Ihnen!
1.) Bier bereits in der EU
Konstellation a)
das Bier befindet sich bereits im zollrechtlich freien
Verkehr, sprich: es ist bereits ordnungsgemäß versteuert. (Die
Biersteuer ist eine so genannte harmonisierte Verbrauchsteuer,
daher spielt es keine Rolle, dass die Biersteuer bereits in
einem anderen Mitgliedstaat versteuert wurde)
Dies ist der einfachste Fall, da das Bier wie eine ganz
normale Ware behandelt wird und innerhalb der EU ohne
Beschränkungen verbracht werden kann.