Man hat eine Wohnungstür bestellt, die ca. 3.300 Euro kostet. Ist eine Sonderanfertigung. Im Vertrag steht, dass die Tür ca. 30 Kalenderwoche montiert wird. Nun ruft die Firma an und sagt, da die andere Firme, die diese Sonderanfertigung macht, Betriebsurlaub hat und Sonderanfertigung so wieso sehr schwierig ist, kann die Tür erst ab der 35. Kalenderwoche montiert werden. (Im Vertrag war alles vorgesehen und berechnet, insbesondere die Sonderanfertigung).
Was kann man in so einem Fall tun??? Was könnte man verlangen??
Nicht so schnell… Schadenersatz kann man nur verlangen, wenn auch tatsächlich ein messbarer, monetärer Schaden entstanden ist. Das ist bei Privatleuten nur sehr selten der Fall.
Außerdem bleibt die Frage offen, oft hier tatsächlich ein Verzug vorliegt, und das kommt eben auf den _genauen_ Vertragstext an. „Ca. 30 KW“ heißt eben nicht „in der 30. KW“. Falls kein genauer Zeitpunkt für die Erfüllung vereinbart ist, wirds schwerer, denn dann müsste dann erst einmal die Lieferung mit angemessener Nachfrist gemahnt werden, ohne diese Nachfrist liegt kein Verzug vor.
Falls der Verkäufer in seinen Vertrag nicht gerade großen Murks reingeschrieben wird man den Vertrag kaum auflösen oder den Kaufpreis mindern können.
Ergo: Noch einmal genau den Vertrag lesen, vor allem halt alles, was mit der Lieferdauer und eine eventuellen Verzögerung zu tun hat.