Verzug, Anspruch auf Vertragserfüllung, Vertragser

Zwei Personen gründen eine GbR, wobei einer für die Erstellung einer Website zuständig ist. Trotz mehrfacher Absprachen kommt dieser mit der Erstellung seiner Leistung nicht nach und lässt insgesamt vier Termine fruchtlos verstreichen.

Letztendlich wurde er erneut per Einschreibebrief aufgefordert, die Website bis zu einem gewissen Tag zu erbringen und in Verzug gesetzt.

Kann der andere Gesellschafter diese Leistung nun von einer Agentur erbringen lassen und die Kosten dem anderen in Rechnung stellen oder geht dies nur über den Klageweg vor Gericht?

Vertraglich wurde vereinbart, das er für die Erstellung der Website für den Fall des Ausscheidens einen definierten Betrag erhält, der unter Berücksichtigung seiner Anteile auf 3 gleiche Jahresraten zu erstatten ist.

Kann der Gesellschafter von ihm anstelle von Schadensersatz nun die Website kostenlos einfordern? Noch wurde kein Geld verdient, da dies mit der Website hätte erfolgen sollen?

Welcher Rat wäre hierbei angebracht? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um auf der sicheren Seite zu sein?

Wäre über jeden Hinweis sehr dankbar.

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe: Es wurde noch kein Geld verdient und noch kein Geld ausgegeben? Warum wird die GbR mit diesem (unzuverlässigen) Partner) dann nicht einfach aufgelöst? Er hat einen wohl vereinbarten Beitrag nicht geliefert und deshalb keinen Anspruch.

Eine Agentur könnte man natürlich mit der Erstellung einer Website beauftragen aber bei einer GbR gilt mitgefangen, mitgehangen. Alle Eigner haften erst mal gesamtschuldnerisch. Zahlt der andere nicht, wir sich die Agentur beim Auftraggeber bedienen - und der darf dann sehen ob er alles oder einen Teil wieder bekommt.

Drum prüfe wer sich ewig bindet…

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe: Es wurde noch kein Geld
verdient und noch kein Geld ausgegeben? Warum wird die GbR mit
diesem (unzuverlässigen) Partner) dann nicht einfach
aufgelöst? Er hat einen wohl vereinbarten Beitrag nicht
geliefert und deshalb keinen Anspruch.

Mittlerweile hat er fristgerecht gekündigt. Nur wenn er ein Jahr einem Märchen erzählt und etwas vormacht, ist dies nicht nur äußerst dreist, sondern auch schädigend. Zudem wurde ab einem gewissen Zeitpunkt auch mit nicht geringen Umsätzen geplant, die nun nicht generiert wurden, aufgrund seiner Verzögerung.

Eine Agentur könnte man natürlich mit der Erstellung einer
Website beauftragen aber bei einer GbR gilt mitgefangen,
mitgehangen. Alle Eigner haften erst mal gesamtschuldnerisch.
Zahlt der andere nicht, wir sich die Agentur beim Auftraggeber
bedienen - und der darf dann sehen ob er alles oder einen Teil
wieder bekommt.

Drum prüfe wer sich ewig bindet…

Welche Ratschläge gäbe es hierzu noch?

Viele Grüße
Lumpi