Verzug bei Hausübergabe

Hallo zusammen,

angenommen man will ein Haus kaufen. Es wird eins gefunden, über den Kaufpreis wird man sich schnell einig und es kommt zum Notartermin. Im notariell beurkundeten Kaufvertrag ist ein Termin für die Hausübergabe festgelegt.
3-4 Wochen vor der geplanten Hausübergabe haben Käufer und Verkäufer noch mal darüber gesprochen, ob der Übergabetermin zu halten ist. Beide haben dies bejaht.
1 Woche vor Hausübergabe rüft der Verkäufer an und sagt, dass er die Hausübergabe um ca. 1 Woche verschieben muss, da das Haus am Tag der geplanten Übergabe noch nicht leer sein.
Der Käufer hat allerings mit dem (nach Rücksprache ja bestätigten) ursprünglichen Übergabetermin gerechnet und sämtliche Planung danach gerichtet. Urlaub ist genommen und kann nicht verlegt werden, Umzugsunternehmen ist bestellt etc.

Welche Möglichkeiten gibt es, den Verkäufer für den Schaden (z.B. Mehrkosten beim Umzugsunternehmen, da terminlich auf ein anderes, teureres Untermehmen zurückgegriffen werden muss), haftbar zu machen?

Besten Dank, Chris

Welche Möglichkeiten gibt es, den Verkäufer für den Schaden
(z.B. Mehrkosten beim Umzugsunternehmen, da terminlich auf ein
anderes, teureres Untermehmen zurückgegriffen werden muss),
haftbar zu machen?

Die Möglichkeit lautet, den gesamten Schaden als sog. Verzugsschaden geltend zu machen. Anspruchsgrundlage ist hierfür §§ 280 I, II, 286 BGB. Zum Verzugsschaden gehören im Fall des Falles übrigens auch die Kosten für einen Anwalt, der den Verzugsschaden einklagt.

Levay