Folgendes Problem:
Unser Mieter hat fristgerecht zum 31.03.12 gekündigt.
Die Nachmieter wollen nach Absprache am 16.04.12 einziehen (bzw. Möbel schon mal ins neue Haus bringen um alte Wohnung für die Übergabe fertig zu machen), haben die alte Wohnung schon gekündigt (für diese gibt es auch schon Nachmieter die am 01.05.12 einziehen.
Heute hat er uns darüber informiert, dass er aufgrund eines Todesfalles in der Familie nicht rechtzeitig mit den Renovierungsarbeiten in der neuen Immobilie fertig wird und 1 Monat länger in der Wohnung bleiben möchte.
Ein unendlicher Rattenschwanz. Zieht unser jetziger Mieter nicht pünktlich aus, kann der Nachmieter nicht rein und auch nicht in seiner jetzigen Wohnung bleiben.
Was tun? Verträge müssen eingehalten werden! Aber den jetzigen Mieter rauszuschmeißen ist nicht rechtens. Räumungsklage? Wer soll den Anwalt zahlen? Außerdem dauert so eine Klage ca. 2 Monate. Gibt es keine andere LÖsung?
Da ihr Noch-Mieter ihnen gekündigt hat,ist dass sein Problem wo er in dieser Zeit unterkommt.
Sie haben die Möglichkeit mit Absprache der neuen Mieter dem jetzigen Mieter eventuell 10 Tage im April gegen Teilbezahlung die Wohnung noch zu überlassen.
Der Todesfall kommt mir wie eine Ausrede vor.
Forschen Sie nach ob das stimmt!
Hat er die neue Wohnung eventuell nicht bekommen???.
Für Renovierungsarbeiten braucht man nicht eine Ewigkeit und man kann vieles machen obwohl man schon in der Wohnung ist.
Sagen Sie ihm,es gibt Freunde die mal helfen oder auch Firmen die die Renovierung übernehmen.
Sichern Sie sich in allem gegen diesen Mieter schriftlich mit mehr Unterschriften ab.Mieter-Vermieter-Bekannte-Nachbarn-Hausmeister,keine Familienmitglieder.
( falls es eine verlängerung der Mietzeit gibt)
Setzen Sie dem Mieter schriftlich per Einschreiben mit Unterschriftsannahme einen festen Datum zum Auszug.
Vermerken Sie,dass der Mieter bei nichtauszug dann die Kosten(Hotel) für die Nachmieter zu tragen hat.
Dadurch können Sie die Wohnung dann zur Not durch die Polizei räumen lassen.
Lieber alles doppelt/dreifach unterschreiben lassen,damit Sie es vorlegen können.
Da ihr Noch-Mieter ihnen gekündigt hat,ist dass sein Problem
wo er in dieser Zeit unterkommt.
Sie haben die Möglichkeit mit Absprache der neuen Mieter dem
jetzigen Mieter eventuell 10 Tage im April gegen Teilbezahlung
die Wohnung noch zu überlassen.
Der Todesfall kommt mir wie eine Ausrede vor.
Forschen Sie nach ob das stimmt!
Hat er die neue Wohnung eventuell nicht bekommen???.
Für Renovierungsarbeiten braucht man nicht eine Ewigkeit und
man kann vieles machen obwohl man schon in der Wohnung ist.
Sagen Sie ihm,es gibt Freunde die mal helfen oder auch Firmen
die die Renovierung übernehmen.
Sichern Sie sich in allem gegen diesen Mieter schriftlich mit
mehr Unterschriften
ab.Mieter-Vermieter-Bekannte-Nachbarn-Hausmeister,keine
Familienmitglieder.
( falls es eine verlängerung der Mietzeit gibt)
Setzen Sie dem Mieter schriftlich per Einschreiben mit
Unterschriftsannahme einen festen Datum zum Auszug.
Vermerken Sie,dass der Mieter bei nichtauszug dann die
Kosten(Hotel) für die Nachmieter zu tragen hat.
Dadurch können Sie die Wohnung dann zur Not durch die Polizei
räumen lassen.
Lieber alles doppelt/dreifach unterschreiben lassen,damit Sie
es vorlegen können.