Verzug Beispiel

Hallo,

gibt es irgendwo eine (Brief-)Vorlage für meinen Fall?
Ich möchte einen Verkäufer, dem ich eine Sache zwecks Garantieabwicklung vor ca 4 Monaten zurück geschickt habe, in Verzug setzen.
Bei Rechnungen ist mir klar was schreiben, aber was schreibe ich bei der Erstattung des Kaufpreises?

Der Verkäufer meldet sich seit 2 Monaten nicht mehr. Ich habe weder den Kaufpreis zurück bekommen noch die Sache selber. Bevor ich einen Anwalt beauftrage habe ich mir sagen lassen, soll ich den Verkäufer erstmal unter Verzug setzen.

Danke für Eure Hilfe …

… also mit Beispiel meine ich natürlich so etwas wie eine Vorlage.

Kann man seinen ursprünglichen Beitrag hier nicht mehr nachträglich editieren’??

Kläre erst einmal ab ob es um Garantie oder doch eher um Gewährleistung geht.

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Gewährleistung, aber um was es auch immer geht, entweder sehe ich die Sache, in dem Fall einen Rasenmäher wieder falls es kein Garantie/Gewährleistungsfall ist, oder den Kaufpreis zurück. Aber nicht garnicht mehr melden. Der Mäher ist soweit ich nachforschen konnte nie beim Hersteller zur Überprüfung angekommen. Ich gehe davon aus, dass den der Verkäufer irgendwo verschlampt hat.

Auf meine erste Anfrage hat er geantwortet, dass der Mäher nie bei ihm angekommen ist. Das konnte ich aber mit Hilfe der Spedition nachweisen. Daraufhin kam er mit „Ich habe ihn zum Hersteller geschickt zur Abklärung“. Dann hat er mich auf meine Nachfragen noch 2mal vertröstet, dann kam keine Antwort mehr. Alles per Mail.

Vielleicht wäre es am einfachsten zur Polizei zu gehen und ihn wegen Betrugs anzuzeigen, oder eben doch der Weg übern Anwalt. Und zum zweiten Weg habe ich mir von Bekannten sagen lassen, dass er nur Schadenersatzpflichtig ist, wenn er unter Verzug war. Die Anwaltskosten laufen wohl unter Schadensersatz denke ich.
Jedenfalls dachte ich mir, dass es vorerst mal nicht schaden kann ihn unter Verzug zu setzen, entweder Kaufpreis erstatten oder Mäher zurück. Immerhin habe ich den bereits vor 4 Monaten (Anfang August) verschickt. Funktioniert hat er nie richtig.

Hab deine Angaben nur überflogen. Nach meinem spontanen Verständnis brauchst du ihn gar nicht in Verzug zu setzen. Was genau möchtest du denn tun? Und was bringt dich zu der Annahme, dass das noch nicht möglich sein soll (dh „weil welche Voraussetzung genau noch nicht vorliegen soll“)?

Ich möchte nicht auf den Kosten des Anwalts sitzen bleiben, sondern diese als Schadensersatz vom Verkäufer zurück fordern können. Um auf der „etwas sichereren Seite“ zu sein, wollte ich ihn vorher in Verzug setzen. So war die Idee …

Diesbezüglich sollte dich ein vernünftiger Anwalt vorher beraten.

So wie ich deine Sache verstehe, ist es so, dass er, soweit die übrigen Voraussetzungen (Mangel; Kenntnis des Schuldners und Gelegenheit zur Behebung) erfüllt sind, er aufgrund einer zu langen Zeit bereits in Verzug ist, auch ohne dass du extra schreibst, und dass umgekehrt ein in Verzug setzendes Schreiben ohnehin nicht die übrigen Voraussetzungen (Mangel; Kenntnis des Schuldners und Gelegenheit zur Behebung) ersetzen könnte.

Der Verzug soll ja nichts ersetzen, sondern eher ergänzen :wink: Trotzdem Danke für die Infos.

Kein Problem. Dann formuliere ich es auch gern noch mal so: Soweit (und wenn ich Recht habe^^) ein Inverzugsetzen wohl gar nicht nötig ist, kann man dabei auch nichts falsch machen. Ansonsten aber besteht es auch nur darin, den Gegner ernsthaft dazu aufzufordern, doch endlich die geschuldete Leistung zu erbringen.

„Bitte zahlen sie bis XY.“ oder was auch immer genau dein Begehr ist (also zB auch „Bitte liefern Sie mir eine mangelfreie Sache bis XY; für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs erkläre ich schon hiermit meinen Rücktritt.“ + „Nunmehr forder ich Sie auf, mir den Kaufpreis zurückzuzahlen.“).

Schöne Grüße

So wird’s gemacht, auch wenn es ziemlich aussichtslos ist. Aber im Anschluss gebe ich die Sache an einen Anwalt. Hab es nicht besonders eilig, aber früher oder später werd ich wohl an mein Geld kommen, falls nicht irgendeine Konkurs Geschichte am laufen ist. Also, danke nochmal.