Hallo, ich hoffe mir kann hier in folgendem Falle geholfen werden:
Angenommen wir haben Person A und Person B, welche A einen Geldbetrag in Höhe von 150 Euro schuldet. Aufgrund des Verhältnisses zwischen diesen beiden Personen, möchte A das Geld so schnell wie möglich haben.
Ist es möglich, dass Person A nun ein Zahlungsziel von 1 Woche an Person B richtet? Und wenn Person B den Betrag nun nicht in diesem Zeitraum von 1 Woche zahlt, kann A diese Person dann in Verzug setzen, eine Mahnung schreiben und Mahngebühren verlangen? Wenn ja in welcher Höhe?
Wäre für Hilfe sehr dankbar!
Liebe Grüße
Ist es möglich, dass Person A nun ein Zahlungsziel von 1 Woche
an Person B richtet?
Ja, aber nur, wenn die Forderung schon fällig ist. Ergibt sich z.B. aus dem Darlehensvertrag eine Stundung oder Ratenzahlung, kann der Betrag auch nicht angemahnt werden.
Und wenn Person B den Betrag nun nicht in
diesem Zeitraum von 1 Woche zahlt, kann A diese Person dann in
Verzug setzen, eine Mahnung schreiben und Mahngebühren
verlangen?
Das Setzen des Zahlungsziels ist ja schon eine Mahnung.
Wenn ja in welcher Höhe?
Es handelt sich rechtstechnisch gesehen nicht um Gebühren, sondern um Schadensersatz. Der Schaden ist der Aufwand, der durch das Schreiben der Mahnung entstanden ist. Meines Wissens nach werden je nach Gericht Beträge von 10 Euro (oder so…) ohne weiteres, d.h. ohne weitere Nachprüfung, anerkannt.
Levay
Super, dankeschön für die Antwort, habe jetzt aber noch eine Frage zu dem Zahlungsziel:
Ist das egal was für einen Zeitraum man hierfür wählt? Könnte Person A also z.B. auch ein Zahlungsziel von 1 Tag festlegen?
Ist das egal was für einen Zeitraum man hierfür wählt? Könnte
Person A also z.B. auch ein Zahlungsziel von 1 Tag festlegen?
Wenn die Forderung schon fällig ist: ja.
Wenn es sich allerdings um eine Überweisung handelt, ist zu beachten, dass schon das Tätigen der Überweisung den Verzug (wieder) entfallen lässt. Denn insofern kommt es nur auf die Vornahme der Leistungshandlung (Überweisung tätigen), nicht auf die Bewirkung des Leistungserfolges (Geld geht auf dem Konto ein) an.
Levay