ein selbstständiger Vertriebsbeauftragter hat einem Vertrag der eine Kündigung mit 4 Wochen zum Monatsende und ohne Urlaubsregelung vorsieht.
Der Auftraggeber ist aber der Meinung, dass er sofort fristlos kündigen kann. Weiterhin will er für eine Urlaubszeit von zwei Wochen kein Geld zahlen und einfach die monatliche Pauschale nur zur Hälfte gezahlt.
Hier nur die Fragen. Die Rechnung ging Ende August dem Auftraggeber mit 14 Tagen Zahlungsziel.
Gerät der AG nun Ende September oder 30 Tage nach dem Zahlungsziel in Verzug ?
Kann man einem AN ohne Urlaubsregelung im Vertrag überhaupt wegen Urlaubes die monatliche Pauschale kürzen bzw. kann man einem Selbstständigen überhaupt vorschreiben ob und wann Urlaub genommen wird ?
Gibt es irgendeinen rechtlichen Hintergrund warum diese Firma glaubt Sie könne fristlos kündigen, nur weil man z. B. nicht genügend erfolgreich war ?
Zusätzlich gibt es noch eine Klausel in dem Vertrag, der besagt, dass die gemeinsame Vereinbarung mit einer von 2 Monaten zum Jahresende gekündigt werden kann, ansonsten verlängert Sie sich für ein weiteres Jahr.
D. h. die Vereinbarung an sich ist noch bis Ende des Jahres gültig.
Welche Klausel gilt dann mehr. Die Kündigung mit 4 Wochen zum Monatsende oder die Einjahres-Klausel ?
ein selbstständiger Vertriebsbeauftragter hat einem Vertrag
der eine Kündigung mit 4 Wochen zum Monatsende und ohne
Urlaubsregelung vorsieht.
Der Auftraggeber ist aber der Meinung, dass er sofort fristlos
kündigen kann.
Wenn kein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt (Vertragsbruch o.ä.), dann nicht, außer er ersetzt den dadurch entstehenden Schaden.
Weiterhin will er für eine Urlaubszeit von zwei
Wochen kein Geld zahlen und einfach die monatliche Pauschale
nur zur Hälfte gezahlt.
Hier wird es unklar: Keine Urlaubsregelung lt. Vertrag, und den Zusammenhang mit einer Pauschale (ich vermute Vergütung für die eigentliche Vertriebstätigkeit) erkenne ich nicht.
Hier nur die Fragen. Die Rechnung ging Ende August dem
Auftraggeber mit 14 Tagen Zahlungsziel.
Gerät der AG nun Ende September oder 30 Tage nach dem
Zahlungsziel in Verzug ?
Ja, wenn Datum vereinbart ist. Nein, wenn ein Leistungsverweigerungsrecht besteht oder der Verzug von diesem Schuldner nicht zu vertreten ist.
Kann man einem AN ohne Urlaubsregelung im Vertrag überhaupt
wegen Urlaubes die monatliche Pauschale kürzen bzw. kann man
einem Selbstständigen überhaupt vorschreiben ob und wann
Urlaub genommen wird ?
Nein.
Gibt es irgendeinen rechtlichen Hintergrund warum diese Firma
glaubt Sie könne fristlos kündigen, nur weil man z. B. nicht
genügend erfolgreich war ?
Mmmhhh, eigentlich nicht. Kaum vorstellbar, dass ein Vertrag so detailliert beschrieben ist, dass eine fristlose Kündigung gegenüber der „normalen“ Kündigung gerechtfertigt ist.
Zusätzlich gibt es noch eine Klausel in dem Vertrag, der
besagt, dass die gemeinsame Vereinbarung mit einer von 2
Monaten zum Jahresende gekündigt werden kann, ansonsten
verlängert Sie sich für ein weiteres Jahr.
Das ist vom Sinn her unverständlich. Es hebt die vereinbarten Kündigungsfristen nicht auf.
Natürlich stimme ich zu, dass einige Punkte recht unklar sind. Das liegt aber auch dem ungewöhnlichen Umgang und Vorstellungen des AG.
Bzgl. des Punktes Pauschale/Urlaub liegen Sie richtig. Es handelt sich um eine pauschale Vergütung für eine Vertriebstätigkeit und wegen eines zweiwöchigen Urlaubs soll also die Hälfte nicht gezahlt werden. Da es dafür in der Vereinbarung keine Regelung gibt sollte man also davon ausgehen, dass dies nicht korrekt ist.
Bzgl. des letzten Punktes gibt es einen § der über den Beginn und das Ende der Vereinbarung festhält, dass diese sich Anfang diesen Jahres um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.08 verlängert hat.
Ein späterer § regelt die Kündigung (4 Wochen zum Monatsende).
Genau genommen machen beide Regelungen zusammen eigentlich keinen Sinn. Es stellt sich nur die Frage welche Regelung letzten Endes vorrangig behandelt werden müsste.
Bzgl. des letzten Punktes gibt es einen § der über den Beginn
und das Ende der Vereinbarung festhält, dass diese sich Anfang
diesen Jahres um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.08 verlängert
hat.
Dies bezieht sich auf den Vertrag als Gesamtes selbst, er wird um ein weiteres Jahr automatisch verlängert, sofern er nicht 2 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Es ist ein befristeter Vertrag.
Ein späterer § regelt die Kündigung (4 Wochen zum Monatsende).
Dies ist die Möglichkeit, den Vertrag zusätzlich vor Ablauf eines Jahres zu kündigen.
Genau genommen machen beide Regelungen zusammen eigentlich
keinen Sinn.
Sie ergänzen sich. Vermutlich enthält die zweite Regelung einen Passus wie „aus wichtigem Grunde“. Sinnvoll, da sie z.B. aus krankheitsbedingten Gründen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages in gegenseitigem Interesse bietet.
Bei der ersten Regelung kann auch ohne Grund der Vertrag gekündigt werden.
Gruß
Der Franke man duzt sich hier zumeist, relaxt