Hallo an alle Wissenden…,
Ich hab da mal eine Frage, die sehr wichtig für mich ist.
Der Fall:
Eine Fensterfirma montiert im Auftrag einer Baufirma an einem EFH die Fenster, nach der Montage kommt es zu Mängeln, die Baufirma mahnt die Behebung selbiger an,die Montagefirma gibt die Mängel weiter an den Kundendienst des Fensterherstellers. Durch Überlastung des Fensterherstellers passiert ca. 9 Wochen nichts,die nächsten verfügbaren Kundendiensttermine sind frühestens im Januar 2012 zu bekommen. Die Hausbaufirma berechnet nun pro Woche einen Betrag „X“ als Verzugskosten. Ist dies rechtens? Gibt es für so einen Fall rechtliche Vorschriften? Die Mängel müssen zwingend durch den Fensterhersteller behoben werden.Vieleicht kennt sich ja jemand mit der Rechtslage aus? Termine, Fristen,Rechtslage oder vieleicht auch Urteile? Vielen Dank zumindestens schon mal im voraus!
Hallo !
Sehr wichtig für Dich ?
Du sollst also zahlen,weil Deine Glasbaufirma den Zeitverzug durch die Mängelbeseitigung gegenüber dem Hauptgewerk/Generalunternehmer verantworten muss?
Da wirds doch Verträge geben,die so etwas regeln,oder nicht ?Stichwort „Vertragsstrafe“.
Und selbst wenn es nicht ausdrücklich vereinbart worden war,es wird verbindliche Terminabsprachen geben.
Kommen die aus Gründen,die man selbst vertreten muss,durcheinander,dann muss man auch dafür haften. Stichwort „Schadenersatz“.
Und ein Glaserbetrieb haftet natürlich auch für Schaden am Material aus der Glasfabrik,schließlich hat der Besteller der Bauleistung(Hauptgewerk,Generalunternehmer) den Vertrag nur mit der Glasbaufirma,nicht mit dessen Lieferanten oder Herstellern.
Es kommt ja nicht auf persönliches Verschulden an,Fertigungsfehler an Zulieferteilen sind aber auch keine „höhere Gewalt“.
Über die Höhe der verlangten Verzugskosten kann ich nichts sagen,da ist vertraglich fast alles möglich,generell muss man alle Kosten tragen,die durch den Verzug entstehen.
Deshalb muss man so etwas auch durch eine Versicherung absichern.
Viel Glück bei den Verhandlungen wünscht( ist ausdrücklich NICHT ironisch gemeint!)
MfG
duck313
Hallo
Grundsätzlich ist der Begriff „Verzug“ bei den Bauschaffenden wohlbekannt und wird oft verwendet, ist aber in der Regel von keiner Kenntnis der juristischen Bedeutung getrübt, was mitunter zu bösen Überraschungen führt.
In Verzug - und damit zu einer Schadenersatzpflicht - kommt ein Unternehmer nur infolge eines genau bestimmten Ablaufs in Verbindung mit einer entsprechenden Vertragsgestaltung. Auch die Schadenersatzpflicht des Bauherrn gegenüber dem Nachfolgeunternehmer für die verspätete Leistung eines Vorunternehmers - oder dir direkte Haftung untereinander - sind ganz heiße Eisen, die schon oft den BGH beschäftigt haben.
Kurzum: Das ganze gehört nicht ins Handwerks-, sondern ins Rechtsbrett. Und selbst dort ist es fraglich, ob Du einen Baufachjuristen findest. Reden hören (bzw. lesen) tun die Juristen sich dort schon alle gerne selbst (typische Berufskrankheit), aber nicht immer haben die deshalb Ahnung vom Bauvertragsrecht.
Gruß
smalbop
Moin,
Eine Fensterfirma montiert im Auftrag einer Baufirma an einem
EFH die Fenster
Wer hat die Fenster geliefert? Fenster- oder Baufirma?
Die Hausbaufirma berechnet nun pro Woche einen Betrag „X“ als Verzugskosten.
Ist dies rechtens?
Sieh doch mal im Vertrag/Auftrag nach, welche (Ausführungs-)Fristen und welche Verzugsstrafen bei Verspätung (z.B. je Werktag, max. Höhe) vereinbart sind. In Verträgen mit Baufirmen ist dies heutzutage eigentlich immer geregelt.
Gibt es für so einen Fall rechtliche Vorschriften?
Allgemeines zu den Anforderungen einer wirksam vereinbarten Vertragsstrafe beispielsweise hier:
http://www.baunetz.de/recht/Vertragsstrafen_in_Bauun…
Die Mängel müssen zwingend durch den Fensterhersteller behoben werden.
Ein vielleicht hilfreicher Link für deinen gesonderten Fall einer mangelhaften Leistung im Zusammenhang mit Vertragsstrafe:
http://www.baurechtsurteile.de/baurecht/baumaengel/7…
Franz
Sehr wichtig für Dich?
Du sollst also zahlen,weil Deine Glasbaufirma den Zeitverzug
durch die Mängelbeseitigung gegenüber dem
Hauptgewerk/Generalunternehmer verantworten muss?
aber Duck!?! Jetzt bist schon solang dabei und kennst die FAQ’s NOCH nicht? Das glaub ich jetzt nicht
Wenn schonmal ein Frager richtig formuliert, machst DU die ICH-Form draus?
@Frager und Duck: Rechtsfragen in der Ich-Form sind nicht erlaubt!
hi alle,
Kurzum: Das ganze gehört nicht ins Handwerks-, sondern ins
Rechtsbrett. Und selbst dort ist es fraglich, ob Du einen
Baufachjuristen findest. Reden hören (bzw. lesen) tun die
Juristen sich dort schon alle gerne selbst (typische
Berufskrankheit), aber nicht immer haben die deshalb Ahnung
vom Bauvertragsrecht.
das hast du sowas richtig erkannt!
Der beste Baufachmensch (auch bezügl. Rechtsfragen), den ich hier kenne, hat eins weiter oben direkt nach dir schon geantwortet. Na ja, gewissermassen ihr zwei beide seid mir positiv aufgefallen (im Rechtsbrett)
Den angefragten Fall könnte man wohl so beurteilen:
Die Baufirma, die ja nur ein Vertragsverhältnis mit der Fenstermontagefirma hat, kann sich mit dem Verzugsschaden nur an den Vertragspartner wenden, also die Fenstermontagefirma.
Die wiederum muss nun durch Nachweis der Mangelhaftigkeit der ihr gelieferten Fenster den schwarzen Peter weiterleiten und den ihr entstandenen Schaden vom Hersteller einfordern.
Bin aber kein Jurist! Vielleicht stellt man die Frage nochmal im Juristenbrett, aber wie schon gesagt…
Gruss